Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/17: Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) · 9 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
2 Wichtigste Ergebnisse der Anhörung
Die überwiegende Mehrheit der befragten Organisationen und alle 18 Kantone die sich geäussert haben begrüssen die Vorlage ausdrücklich, insbesondere die dadurch ermöglichte Transparenz beim Kauf von Pelzen und Pelzprodukten. Mit den zusätzlichen Informationen betreffend Tierart, Herkunft sowie Gewinnungsart des Fells können die Konsumenten zukünftig selber entscheiden, welches Fell sie kaufen wollen. Dank dieser Verordnung werde aus der bisherigen freiwilligen Deklaration für alle eine gleichermassen verbindliche Deklarationspflicht eingeführt. Die vorgeschlagenen Regeln sei zielführend für die Umsetzung eines langjährigen Anliegens. Auch wird begrüsst, dass mit dieser Verordnung ein deutlicher Mehrwert für die Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen wird, ohne dass den Gemeinden und Kantonen ein finanzieller Mehraufwand entsteht.
Ein Teil der Tierschutzorganisationen hätte ein gänzliches Importverbot von Pelzen und Pelzprodukten der Deklarationspflicht vorgezogen, begrüsst aber auch die vorgelegte Regelung.
Insbesondere den Tierschutzorganisationen ist es ein Anliegen, der Verordnung noch weitere Tierarten (vor allem Hauskaninchen) zu unterstellten. Ausserdem wird bemängelt, dass einzelne Bestimmungen der Verordnung zu wenig klar oder streng definiert sind. Swiss Fashion Stores betrachtet den Alleingang der Schweiz betreffend Deklaration als wenig sinnvoll und würden eine mit der europäischen Gesetzgebung kompatible Lösung bevorzugen.
CP und FPV sprechen sich gegen den Erlass der Pelzdeklarationsverordnung aus.
3 Zu den Bestimmungen im Einzelnen
3.1 Gegenstand der Deklarationspflicht (Art. 1-2) Artikel 1
Jagd Schweiz wünscht folgende Ergänzung von Artikel 1: „Von der Pflicht ausgenommen ist die Deklaration, wenn die Ware unter Marktteilnehmern oder unter Konsumenten angegeben wird“. Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist nicht klar ersichtlich, wer genau mit dem Begriff „Person“ gemeint: dabei kann es sich sowohl um ein Pelzfachgeschäft als auch um eine Privatperson handeln.
Artikel 2
Die verschiedenen Tierschutzorganisationen – Association de défense des chevaux maltraités, ATs, DBT, Graubündner Tierschutzverein, GST, Helvetia Nostra, KAGFreiland, ProTier, Schweizer Liga gegen Vivisektion, SPA-Fribourg, SPAN, STS, STVT, SVPA, Tierschutz beider Basel, TSB, Vier Pfoten und der Zürcher Tierschutz – sowie die SP fordern, dass auch Kaninchenfelle der Deklarationspflicht unterstehen und somit Ziffer 4 bei Buchstabe c von Artikel 2 gestrichen wird. Begründet wird dies damit, dass Hauskaninchen zu Millionen we-