Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/17: Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) · 9 Seiten

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WWF, die Stiftung für Konsumentenschutz und Helvetia Nostra wünschen sich genauere Angaben zur Herkunft. So soll die Herkunftsangabe in Artikel 4 Absatz 3 zumindest die Begrenzung auf geographische Regionen oder Provinzen festlegen.

Auch die Kantone NE und FR, die TIR und die Stiftung Vier Pfoten verlangen, dass die Rückverfolgbarkeit von einem Fell garantiert werden muss. Die Kantone NE und FR, TIR, Stiftung Vier Pfoten fordern daher, dass Absatz 3 und 4 von Artikel 4 gestrichen werden.

WWF Schweiz, ProTier, Schweizer Liga gegen Vivisektion, die Kantone BS, NE, FR und ZH die TIR, und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern, den Absatz 4 zu streichen oder strenger zu definieren. Es wird befürchtet, dass die Herkunft von Fellen aus Staaten mit tiefem Tierschutzstandard durch die Angabe „Herkunft unbekannt“ verschleiert werden könnte oder die Pelzhändler sich nicht genügend um die tatsächliche Herkunft ihrer Ware bemühen. Helvetia Nostra fordert, dass „Herkunft unbekannt“ angegeben werden muss, wenn ein Beweis dafür vorliegt, dass die Herkunft nicht in Erfahrung gebracht werden konnte.

Artikel 5

Swiss Fashion Stores weist darauf hin, dass in der Fachsprache der Begriff Farmhaltung und nicht Käfighaltung verwendet wird. Auch SwissFur wünscht, dass der Begriff „Farmhaltung“ und nicht „Käfighaltung“ benutzt wird. TI Bemängelt wird auch, dass keine Angaben betreffend Haltungsbedingungen (Tierschutz) gemacht werden müssen.

Die Organisation Pro Tier wünscht sich, dass der Artikel wie folgt ergänzt wird: „Aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform, Jagd- oder Tötungsart“.

TIR fordert, dass in Artikel 5 Absatz 2 Jagd- und Haltungsarten, die in der Schweiz untersagt sind, auch klar als solche auszuweisen sind, analog zur Deklaration von Eiern. Ausserdem finden sie die Angaben zur Haltung ungenügend, so ist nicht klar, ob eine Gruppenhaltung in einem Käfig nun als Herden- bzw. Rudelhaltung oder als Käfighaltung zu deklarieren ist.

(noch klarer schreiben, haben auch Änderungsvorschläge gebracht) Auch ProTier fordert, dass die Bezeichnung „Aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform, Jagd-oder Tötungsart“ in die Deklaration aufgenommen werden.

Vier Pfoten fordert, dass Käfighaltung mit Naturböden aus der Verordnung gestrichen wird und im Artikel nur von Käfighaltung mit Gitterböden die Rede ist.

Kanton FR und NE verlangen, dass Absatz 3 von Artikel 5 entweder gestrichen wird oder zumindest wie folgt geändert wird: „Peaux pouvant provenir d’une chasse, d’une pêche, de piégage ou d’élevage en cage sur sol grillagé“.

Association de défense des chevaux maltraités, ATs, DBT, Graubündner Tierschutzverein, GST, Helvetia Nostra, KAGFreiland, SP, SPA-Fribourg, SPAN, STS, STVT, SVPA, Tierschutz beider Basel, TSB und die Kantone NE, FR und TI, verlangen folgende Ergänzung von Artikel 5, Absatz 3: „..., Käfighaltung oder aus jeder möglichen Haltungsart stammen.“ Variante: „Kann aus Fallenjagt oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart,