Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/17: Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) · 9 Seiten
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gen ihrem Fell gezüchtet werden und meistens unter höchst tierquälerischen Bedingungen aufwachsen.
TIR und die Stiftung Vier Pfoten würden es begrüssen, wenn die Felle aller Säugetiere deklarationspflichtig würden. TIR fordert zudem, dass nicht ein neuer Wildtierbegriff eingeführt wird, sondern der gleiche wie in Artikel 2 Absatz 1 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) verwendet wird.
Swiss Fashion Store ist der Meinung, dass Nerz unbedingt von der Deklarationspflicht ausgenommen werden muss. Auch SwissFur schliesst sich dieser Meinung an, da gemäss einem Gutachten Nerz als domestiziert gilt. Sie schlägt zudem folgenden Zusatz (Artikel 2,
Buchstabe c, Ziffer 5) vor: „Zuchttiere mit der wissenschaftlichen Bezeichnung: ..forma domestica (Beispiel: oryctolagus cuniculus)“ und weist des weiteren darauf hin, dass in den USA seit kurzem der amerikanische Farmnerz als „Neovision vison forma domestica“ bezeichnet wird.
WWF wünscht, dass Yak und Wasserbüffel deklarationspflichtig sind, da beide Tierarten in der freien Wildbahn als gefährdet gelten und bei den Fellen nicht unterschieden werden kann, ob es sich um Wildtiere oder domestizierte Tiere handelt.
Gemäss JagdSchweiz sollten auch Haushunde und Hauskatzen von der Deklarationspflicht ausgeschlossen werden. Falls aber die Pelze und Pelzprodukte von Haushunden und Hauskatzen deklarationspflichtig werden, soll Artikel 2 Buchstabe a um die Begriffe „Haushunde und Hauskatzen“ erweitert werden.
3.2 Deklarationspflichten (Art. 3-5) Artikel 3
JagdSchweiz schlägt vor, Artikel 3 folgendermassen zu ändern: „...abgibt, muss den wissenschaftlichen Namen und die Bezeichnung der Wildtierart, von der das Fell stammt, in einer Amtssprache des Bundes angeben.“ Auch Swiss Fur und der VSV empfinden die Bezeichnungen wissenschaftlich/zoologisch als ungenau. Sie schlagen deshalb vor, den wissenschaftlichen (lateinischen) Namen und die Handelsbezeichnung zu deklarieren. Der VSV fordert zudem, dass die Artbezeichnung in allen drei Landessprachen erfolgt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz regt an, die erlaubten zoologischen Bezeichnungen in einem Anhang zur Verordnung aufzulisten.
Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung Vier Pfoten weisen daraufhin, dass falls auch Felle von Hauskaninchen der Deklarationspflicht unterstehen, der Begriff „Wildtierart“ mit „Tierart“ ersetzt werden muss.
WWF schlägt zudem vor, dass auch Felle von domestizierten Arten deklariert werden müssen, zumindest mit der Tierart. Dies würde dem Konsument auch helfen zum Beispiel Reptilien-Prägung auf Rindsleder oder echtes Reptilienleder voneinander zu unterscheiden.