Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/22: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) · 10 Seiten

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1 Einleitung

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz ist heute ein Bundesamt, welches seit 1997 den FLAG-Status (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) hat.

Im Zusammenhang mit den Abklärungen zu einer generellen Reform von MeteoSchweiz, stellte sich auch die Frage der Auslagerung in die dezentrale Bundesverwaltung.

MeteoSchweiz erfüllt dadurch, dass sie auf dem ganzen Gebiet der Schweiz langfristig und flächendeckend meteorologische Daten erfasst, aufbereitet und archiviert, über 24 Stunden pro Tag und 365 Tage pro Jahr das Wetter überwacht und in allen Landesgegenden und in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch umfassende meteorologische und klimatologische Dienstleistungen zur Verfügung stellt, Dienstleistungen des "service public". Daneben erbringt sie Dienstleistungen am Markt.

In Anbetracht der Klimaänderung und der sich neu ergebenden Risiken im Bereich Bevölkerungsschutz muss MeteoSchweiz flexibel auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit und der Wirtschaft reagieren können. Diese Herausforderungen verlangen für die MeteoSchweiz einerseits eine flexible Organisationsform, die auch eine ausreichende Unabhängigkeit gewährleistet und andererseits eine doch vorhandene Anbindung an den Staat; beides würde eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit bieten, welche organisationsrechtlich der dezentralen Bundesverwaltung zugeordnet ist.

In Umsetzung des Berichtes des Bundesrates vom 13. September 2006 zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht; BBl 2006 8233) wird vorgeschlagen, eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung für die Aufgaben der MeteoSchweiz zu schaffen.

Dies bedingt die Ergänzung des geltenden Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) hinsichtlich der organisationsrechtlichen Bestimmungen für die öffentlichrechtliche Anstalt. Zudem sind die Bestimmungen betreffend Aufgabenspektrum und Finanzierung zu überarbeiten, weshalb sich eine Totalrevision des MetG rechtfertigt.

Am 29. Juni 2011 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. Oktober 2011.

2 Vernehmlassungsteilnehmer

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft eingeladen. Die privaten Anbieter von meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen und die Schlüsselkunden von MeteoSchweiz wurden mit getrenntem Schreiben auf das Vernehmlassungsverfahren aufmerksam gemacht.

Insgesamt wurden für diese Vernehmlassung 60 Adressaten und Adressantinnen angeschrieben. Es sind insgesamt 55 Stellungnahmen eingegangen, wovon 8 ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben:

- 25 Kantone

- 6 Politische Parteien

- 6 Organisationen/ Verbände

- 18 weitere