Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/22: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (Meteorologiegesetz, MetG) · 10 Seiten

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des Parlaments zu solchen Verträgen aufgenommen werden. Ein anderer Vernehmlassungsteilnehmer vertritt demgegenüber die Ansicht, dass der Bundesrat das Institut generell ermächtigten soll, den Bund in internationalen Organisationen im Bereich Meteorologie und Klimatologie zu vertreten, weshalb die „Kann-Vorschrift“ zu ersetzen sei.

4.8.3 Erläuternder Bericht allgemein

Von der SMA wird kritisiert, dass der erläuternde Bericht mangelhaft und irreführend geschrieben sei, da er nicht ausführe, warum Marktversagen durch private Meteo-Anbieter vorliegt. Es werde der Anschein erweckt, dass das privatwirtschaftliche Angebot ungenügend und/oder sich nur auf die Medien beschränke. Zudem sei der Bericht unvollständig, da er nicht begründe, warum die Varianten 3 und 4 gemäss Abschnitt 1.3 des Berichtes, verworfen worden sind und die zentralen Fragen der Wirtschaftsfreiheit und des öffentlichen Interesses zu wenig behandelt worden sind. Ein Einnahmenverlust bei einem Bundesamt bedeute nicht zwangsläufig Mehrbelastung der Bundeskasse. Ein Bundesamt könne sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und durch Personalabbau die Kosten senken. Es wurde zudem nicht begründet, ob es Aufgabe des Bundes sei, aus fiskalischen Gründen vermehrt gewerbliche Leistungen zu erbringen. Da die SMA zudem nicht auf der Liste der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmer erschienen, sondern nur direkt angeschrieben worden sei, habe das Bundesamt suggerieren wollen, dass keine betroffenen Privatanbieter existierten. Die SMA beantragt deshalb, den Bericht durch eine neutrale Instanz nochmals überarbeiten zu lassen und anschliessend die Vernehmlassung zu wiederholen.

Ein Vernehmlassungsteilnehmer beantragt den Bericht mit Erläuterungen darüber zu ergänzen, ob heute in Anbetracht der vielen nationalen und internationalen privatwirtschaftlichen Anbieter von meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen noch ein berechtigtes Interesse an einer Bundesorganisation besteht.

5 Zusammenfassung

In der grossen Mehrheit der Stellungnahmen wird der Vorentwurf des neuen Meteorologiegesetzes unterstützt.

Ablehnende oder kritische Bemerkungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf folgende Themen:

- Vereinzelt wird die Umwandlung der MeteoSchweiz in eine dezentrale Verwaltungsein-

heit mit eigener Rechtspersönlichkeit als unnötig und nur finanzpolitisch motiviert abgelehnt.

- Mehrfach wird befürchtet, dass die geplanten Einsparungen einen Abbau der Qualität der

Dienstleistungen und des "service public" zur Folge hat und dass die Kantone auch für die im öffentlichen Interesse bezogenen Dienstleistungen im Endeffekt mehr bezahlen müssen als vor der Gesetzesrevision.

- Die Vernehmlassungsteilnehmer aus der Aviatik verlangen, dass sie bei der Festsetzung

der Gebühren miteinbezogen werden und ein Differenzbereinigungsverfahren eingeführt wird. Zudem verlangen sie, dass die Diskriminierung aufgehoben und der Wettbewerb eingeführt wird.

- Häufig wird abgelehnt, dass das Institut gewerbliche Leistungen erbringen soll, da der

Markt die Bedürfnisse abdecken könne. Es wird befürchtet, dass die Wirtschaftsfreiheit verletzt, Quersubventionierungen nicht zu vermeiden sind und Wettbewerbsverzerrungen stattfinden.

- Vereinzelt wird geltend gemacht, dass die Abgrenzung zwischen den öffentlich-

rechtlichen Aufgaben und den gewerblichen Leistungen nicht klar genug ist.