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Vernehmlassung 2011/32: Totalrevision der Agrareinfuhrverordnung, AEV · 83 Seiten

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Anhang 1 (Art. 1, 4, 7, 10, 27, 32, 34, 37)

Verzeichnis der anwendbaren Zollansätze bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Angabe der GEB-Pflicht, der Importrichtwerte und der Zuordnung zu den marktordnungsspezifischen Vorschriften, zu den Gruppen der Schwellenpreise sowie zu den Zoll- oder Teilzollkontingenten

1. Marktordnung Tiere der Pferdegattung

Für die Einfuhr der aufgeführten Tiere der Pferdegattung ist keine GEB erforderlich.

Marktordnungsspezifische Vorschriften sind in Artikel 27 geregelt.

Das Zollkontingent wird nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen verteilt.

[1] Aufgeführt sind vom Generaltarif abweichende Zollansätze. Bei leeren Feldern entsprechen die Zollansätze dem Generaltarif, im Gebrauchstarif tares.ch sind weitere anwendbare Zollansätze einsehbar.

Tarifnummer Zollansatz je Stk. [1] Zollkontingent

(CHF) (Nr)

0101.211001

0101.2190

0101.2991 0101.2995 0101.2996 2250.00 0101.2997 900.00 0101.3011 0101.3019 0101.3095 0101.3096 0101.9093 0101.9099