Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
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Zum Teil werden entsprechende Projekte vom Bund finanziell unterstützt. Entsprechend bestehen in diesem Bereich unterschiedliche Regelungen.
Im Vorfeld der Unterzeichnung der Konvention wurde eine Anhörung der Kantone durchgeführt. Sie wurden eingeladen, sich zur Unterzeichnung der Konvention sowie zur Frage, ob und welche Anpassungen der kantonalen Rechtsgrundlagen notwendig seien, zu äussern. Die Kantone haben die Unterzeichung der Konvention ausnahmslos befürwortet und vertraten die Auffassung, dass die Schweiz damit ein wichtiges Signal für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch setze. Es wurde kein oder nur ein geringer Revisionsbedarf der kantonalen Rechtsgrundlagen bei einem Beitritt zum Übereinkommen festgestellt. 11 Kantone haben sich dahingehend geäussert, dass auf kantonaler Ebene kein Handlungsbedarf bestehe. Die übrigen gingen von einem eher geringen, punktuellen Handlungsbedarf aus. Wenige Themenbereiche wurden von einigen Kantonen als problematisch eingestuft15.
Weiterbildung
In mehreren Kantonen werden Anstrengungen unternommen, um die Weiterbildung der Fachpersonen zum Thema der sexuellen Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs zu verbessern. So führen die pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Ausbildung und Weiterbildung von Lehrpersonen verschiedene Angebote zum Thema Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt. Zur Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzten verschiedenster Fachrichtungen hat die Stiftung Kinderschutz Schweiz im März 2011 einen Leitfaden zu „Kindsmisshandlung – Kindesschutz“ herausgegeben. Der Leitfaden zur Früherfassung von Kindesmisshandlung wurde bereits an 20‘000 Ärztinnen und Ärzte verteilt. Ein weiterer Leitfaden für Fachpersonen, welche im Kleinkindbereich arbeiten, ist in Erarbeitung. So besteht auf der Website der Stiftung Kinderschutz Schweiz z. B. eine Informationsseite mit dem Titel «Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote», auf der die wichtigsten Kurse, Weiterbildungen und Veranstaltungen zum Kinderschutz in der Schweiz aufgeführt sind16. Zum Ziel des Observatoire de la maltraitance envers les enfants der Universität Lausanne gehören auch die Veranstaltung von Weiterbildungs- und Informationsanlässen für universitäre und nicht-universitäre Akteure sowie die Förderung wissenschaftlicher und pädagogischer Tätigkeiten im Bereich der Kindsmisshandlung17. Das Institut universitaire Kurt Bösch im Wallis18 bietet eine Reihe von Ausbildungen an (Zusammenarbeit zwischen dem Institut international des droits de l’enfant [IDE] des IUKB und der Universität Freiburg), die zu verschiedenen Masters und Diplomen im Bereich Kinderrechte und -schutz führen. Der Kanton Luzern fördert und unterstützt die Fort- und Weiterbildung im Bereich des Kinderschutzes mit der Fachstelle Kinderschutz. Das Kinderschutzzentrum des Kantons St. Gallen organisiert verschiedene Weiterbildungen auf dem Gebiet des Kinderschutzes und
15 Vgl. dazu den Auswertungsbericht der Anhörung unter www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/kriminalitaet/gesetzgebung/sexuelleausbeu tung.html. Handlungsbedarf wurde vereinzelt namentlich bezüglich Art. 5 Abs. 3 gesehen. Vgl. dazu die Ausführungen zu Art. 5 Abs. 3 der Konvention weiter unten.
16 www.kinderschutz.ch/veranstaltungen/index.php.
17 www.unil.ch/ome/page25551.html.
18 IUKB; www.iukb.ch/index.php?id=12.