Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Bundesamt für Sport – vom BSV finanziert28. Vereinigungen bieten z. B. Präventionsprogramme, Schulungsmodule und Beratungen für die Verantwortlichen von Freizeitorganisationen, für Clubs, Sporttrainerinnen und -trainer sowie -leiterinnen und -leiter, Musikschulen und die jeweiligen Freiwilligen an.
Sport
Die Sportverbände bekämpfen sexuelle Übergriffe im Sport. Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport (BASPO) liefern Informationen und eine praktische Unterstützung für Jugendliche, Trainerinnen und Trainer, Vereinsverantwortliche und Eltern. Die entsprechende Internet-Plattform29 bietet Informationen und Ratschläge zur Prävention sowie eine Liste mit Beratungsstellen.
Der Bund unterstützt den Dachverband Swiss Olympic sowie die Nationalen Sportverbände gestützt auf einen Leistungsauftrag mit jährlichen Beiträgen. Durch das Programm Jugend und Sport (J+S) werden Vereine und andere Sportorganisationen, welche nach Vorgaben des Bundes Kurse und Lager (J+S-Angebote) mit Kindern und Jugendlichen durchführen, unmittelbar für diese Tätigkeit unterstützt. Das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic haben gemeinsam eine Charta verabschiedet, welche sieben Prinzipien für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport beschreibt, darunter die Verpflichtung, gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe vorzugehen. Der Bund verpflichtet Swiss Olympic und Verbände dazu, mindestens 15% der empfangenen Bundesbeiträge für die Umsetzung dieser Ethik-Charta einzusetzen. Im Jahr 2004 wurde eine nationale Kampagne gegen Übergriffe im Sport lanciert. Daraus resultierten unter anderem umfangreiche Informationsmaterialien samt einem Interventionsschema für Vereine. Die Informationsmaterialien richten sich stufengerecht an alle Beteiligten im Sportsystem30.
Verantwortlich für die Durchführung der J+S-Angebote sind die einzelnen Vereine. Das BASPO trifft präventive und repressive Massnahmen, um den Schutz der an J+S-Angeboten teilnehmenden Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu erhöhen. Im Rahmen der Ausbildung von Leitungspersonen bietet J+S Ausbildungsgefässe zum Thema "Keine sexuellen Übergriffe" an. Es wurden sogenannte "Sensibilisierungsmodule" entwickelt, wo die Teilnehmenden in den entsprechenden Themenbereichen sensibilisiert und mit wichtigen Informationen und Kontaktadressen bedient werden.
Diese Vielzahl an Massnahmen zeigt auf, welche Bedeutung die Behörden und die Gesellschaft dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beimessen. Den Vorgaben von Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Konvention wird entsprechend Genüge getan.
Die Vertragsstaaten haben gestützt auf Absatz 3 die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Personen, die einen Beruf mit regelmässigem Kontakt mit Kindern ausüben (wollen), nicht wegen sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung
28 http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/01304 /index.html?lang=de.
29 www.spiritofsport.ch.
30 Jugendliche, Eltern, Trainerinnen/Trainer, Vereinsverantwortliche, Verbandsverantwortliche und das Personal von Sportstätten.