Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/42: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). · 78 Seiten

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der Gewaltprävention19. Andere Kantone verfügen ebenfalls über Weiterbildungsangebote in diesem Bereich.

Auch NGO20 bieten Schulungen zum Thema der Prävention des sexuellen Missbrauchs und der Misshandlung von Kindern an.

Auf dem Gebiet der Opferhilfe unterstützt der Bund Personalschulungen finanziell, den Bereich der Anhörung von Kindern eingeschlossen. Auch den Kinderpflegerinnen, die gegenüber den Eltern eine wichtige Rolle bei der Prävention sexuellen Missbrauchs spielen, werden Weiterbildungen angeboten.

Ausserfamiliäre Betreuung

Bei der ausserfamiliären Betreuung der Kinder ist es äusserst wichtig, dass die Personen und Einrichtungen, die die Kinder betreuen, für diese Aufgabe geeignet sind. Die meisten Kantone stellen hohe Anforderungen an die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden und die bewilligungspflichtigen Leistungserbringer (Einzelpersonen, Einrichtungen, Vermittlungsstellen), um sicherzustellen, dass diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit über die nötigen fachlichen und praktischen Kenntnisse und die erforderliche Erfahrung verfügen. Die professionellen Leistungserbringer müssen jährlich eine Weiterbildung besuchen. Zudem besteht die Möglichkeit, Tages- und Pflegeeltern Kurse besuchen zu lassen. Dabei werden die Themen Kindeswohl und Kinderschutz behandelt.

Der Erlass der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption21 stellte einen Meilenstein für den Kinderschutz dar. Da sich die Betreuungsformen seither vervielfältigt haben, hat der Bundesrat Vorschläge für eine neue Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern erarbeitet, mit denen das Wohl der in einer Familie oder Einrichtung betreuten Kinder sichergestellt werden soll. Die entsprechenden Arbeiten sind sistiert worden, nachdem das Parlament gestützt auf die parlamentarische Initiative 10.508 "Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht" eine Revision von Artikel 316 ZGB an die Hand genommen hat.

Sehr wichtig für die frühzeitige Aufdeckung von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kleinkindern ist die Sensibilisierung und Ausbildung der Personen, die regelmässig in Kontakt mit den Kindern sind. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist der Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindsmisshandlung der Kommission für Kinderschutz des Kantons Zürich22. Der Leitfaden konzentriert sich besonders auf das Verfahren bei Nachforschungen zu Fällen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz durch die Vormundschaftsbehörden, die Sozialdienste und andere. Ein weiteres Beispiel dafür ist der jüngste «Leitfaden für das Vorgehen bei Gefährdung des Kindeswohls» für Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen

19 www.kispisg.ch/?menu=ksz&sub=veranstaltungen.

20 Z. B. Castagna oder Limita (www.castagna-zh.ch; www.limita-zh.ch) .

21 PAVO, SR 211.222.338

22 Kommission für Kinderschutz Kanton Zürich: Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindsmisshandlung, 5. Auflage, Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Jugend und Familienhilfe, Zürich 2006.