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Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 13 Seiten

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2. Generelle Einschätzung

Die Vorlage wird von 31 Vernehmlassungsteilnehmern gutgeheissen. Dazu gehören 22 Kantone,4 3 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien,5 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft6 und 4 Organisationen bzw. Institutionen.7 Einige Vernehmlassungsteilnehmer bringen noch ergänzende Anmerkungen an.8

Abgelehnt wird die Vorlage hingegen von 14 Vernehmlassungsteilnehmern. Es handelt sich dabei um 3 Kantone,9 2 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien,10 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft11 und 7 Organisationen bzw. Institutionen.12

3. Die wichtigsten Vorbehalte

Die Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Vergehen wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmern einerseits mit Blick auf den Zweck der Verjährung (zunehmende Beweisschwierigkeiten und Abnahme des Vergeltungsbedürfnisses infolge Zeitablaufs, Beschleunigungsgebot) abgelehnt und andererseits wird vorgebracht, es sei von einer erneuten Revision nach so kurzer Zeit aus Gründen der Rechtssicherheit abzusehen (vgl. unter III. 1 und 2).

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer kritisieren, dass die Motionen bzw. die Vorlage mit den Fällen «Oil for Food» und «Swissair» begründet werden. Man könne die Verlängerung der Verfolgungsverjährung nicht mit Fällen begründen, die sich noch unter dem alten (milderen) Verjährungsrecht ereignet hätten. Zudem sei das Verjährungsrecht mittlerweile verschärft worden (vgl. unter III. 3).

Der generellen Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Vergehen, die mit «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe» bedroht sind, stehen ebenfalls manche Vernehmlassungsteilnehmer ablehnend gegenüber. Dies, weil von einer solchen Änderung nicht nur die Wirtschaftsdelikte betroffen seien, sondern eine Vielzahl weiterer Vergehen des Kern-, Militär- und Nebenstrafrechts, die nichts mit Wirtschaftskriminalität zu tun hätten. Damit schiesse die Vorlage über das Ziel der Motionen hinaus (vgl. unter III. 4).

Schliesslich wird vorgebracht, dass nicht die Verjährungsfristen erhöht, sondern vielmehr die Strafbehörden zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit ausreichenden und geeigneten Ressourcen ausgestattet werden müssten (vgl. unter III. 7).

III. Stellungnahmen zur Vorlage

1. Zweck der Verjährung

11 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Vorlage mit dem Hinweis auf den Zweck der Ver-

4 AG, AR, AI, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG. 5 EVP, Grüne, SP. 6 SGB, SBV. 7 KKJPD, KSBS, SVJ, UNIGE. 8 AG, AR, GE, GL, JU, LU, SG, VD; EVP, SP; SBV, SGB, KSBS, UNIGE. 9 BE, NW, UR. 10 FDP, SVP. 11 SGV, VSU. 12 CP, CVAM, DSB, FER, HLR, SAV, UNIFR.