Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/43: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG). Verlängerung der Verfolgungsverjährung · 13 Seiten

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Einziehungsverjährung (Art. 70 Abs. 3 StGB, Art. 51a MStG)

VD und KSBS schlagen vor, im Rahmen der vorliegenden Revision bei Straftaten, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht sind, die Einziehungsverjährung auf 15 Jahre zu erhöhen (Art. 70 Abs. 3 StGB, Art. 51a Abs. 3 MStG). Dies, weil die Strafbehörden immer wieder mit der unbefriedigenden Situation konfrontiert würden, dem Täter wegen Eintritts der Verjährung Vermögenswerte aus deliktischer Tätigkeit zurückerstatten zu müssen.