Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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Für die zweite Phase über den BIF kann aufgrund der aktuellen Diskussion im Parlament davon ausgegangen werden, dass Spielraum für einen 4-Meter-Korridor entstehen wird. Voraussichtlich soll der erste Ausbauschritt auf rund 6 Milliarden Franken erhöht und mit zusätzlichen Einnahmequellen finanziert werden.

Sollten im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu FABI darüber hinaus signifikante Anpassungen vorgenommen werden, ist jeweils der Einfluss auf die Finanzierung des 4-Meter-Korridors ab 2017 zu prüfen.

Sollte die FABI-Vorlage durch Volk und Stände nicht angenommen werden, wäre die Realisierung sämtlicher Schieneninfrastrukturprojekte einschliesslich des 4- Meter-Korridors nochmals zu überprüfen.

1.2.2.3 Rückfallebene: Finanzierung aus Mitteln der Schienen- und Strasseninfrastruktur

Falls sich eine Finanzierung über FinöV-Fonds und BIF als nicht tragbar erweist, schlägt der Bundesrat eine Rückfallebene vor. Diese Finanzierungslösung soll in der Botschaft zum 4-Meter-Korridor eingebracht werden, falls sich während der Vernehmlassung zeigt, dass die beantragte Finanzierungslösung nicht umsetzbar ist.

Der Bundesrat würde in diesem Fall eine Mischfinanzierung, einerseits aus dem FinöV- bzw. später Bahninfrastruktur-Fonds sowie andererseits aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) beantragen. Konkret sollen in dieser Variante ein Drittel der Gesamtaufwendungen des 4-Meter-Korridors durch Mineralölsteuermittel und die restlichen zwei Drittel der Aufwendungen aus dem FinöV-Fonds bzw. späteren dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) gedeckt werden.

Dieser Finanzierungsschlüssel ergibt sich aus dem Nutzen des 4-Meter-Korridors. Grundsätzlich ist der 4-Meter-Korridor eine Massnahme der Bahninfrastruktur, die vorrangig dem kombinierten Verkehr dient und damit die Entlastung der Strasseninfrastruktur und des Strassenverkehrs durch die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zum Zweck hat. Der 4-Meter-Korridor kann ausserdem dem Personenverkehr und dem konventionellen Wagenladungsverkehr dienen, indem zusätzliche Kapazitäten für hochprofilige Verkehre geschaffen werden. Damit ist eine Finanzierung sowohl aus Mitteln für die Bahninfrastruktur als auch aus Mitteln für den Strassenverkehr gerechtfertigt. Allerdings dürfen die Mittelbedürfnisse für bereits beschlossene oder geplante Ausbaumassnahmen für die Bahn- und Strasseninfrastruktur bei der definitiven Festlegung der Finanzierung nicht vernachlässigt werden.

Die Simulationen der Auswirkungen einer Finanzierung des 4-Meter-Korridors auf den FinöV-Fonds bzw. den BIF respektive auf die Spezialfinanzierung Strassenverkehr weisen ähnliche Unschärfen auf, da die Abschätzung der Einnahmen und Aufwendungen mit Unsicherheiten behaftet ist. In Anbetracht dieser Unsicherheiten dürfte die jeweilige jährliche Belastung des FinöV-Fonds bzw. BIF und der Spezialfinanzierung Strassenverkehr tragbar sein. Dennoch sind Steuerungsmassnahmen, die Verzögerungen bei beschlossenen Projekten nach sich ziehen könnten, nicht gänzlich auszuschliessen.