Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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zu Fahrzeugen mit alternativen Antriebsenergien gerechnet. Der Berechnung sind die heute geltenden und gesetzlich festgelegten Steuertarife zu Grunde gelegt56.

Im Januar 2012 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung57 überwiesen. Die hierfür vorgesehene Erhöhung der Nationalstrassenabgabe soll aber einzig der Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der rund 400 Kilometer neu vom Bund zu übernehmenden Strassen dienen.

Daneben wächst der Bedarf für die übrigen aus der SFSV finanzierten Aufgaben weiter an. Für den Zeitraum von 2016 bis 2030 zeichnet sich eine Finanzierungslücke von durchschnittlich 1,5 Milliarden Franken pro Jahr ab. Um diese Lücke zu schliessen, beabsichtigt der Bundesrat in erster Linie den Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen zu erhöhen. Er wird deshalb voraussichtlich Ende Jahr 2012 einen Bericht zur Finanzierung der Aufgaben im Strassenverkehr und zur Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags in die Vernehmlassung schicken.

Die Kosten zur Errichtung des 4-Meter-Korridors belaufen sich auf maximal 940 Millionen Franken (Preisstand 2012). Die SFSV ist – wie bereits erwähnt – mit sinkenden Einnahmen, steigenden Ausgaben und als Folge dessen einer jährlichen Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr konfrontiert. Würde der 4- Meter-Korridor allein über die SFSV finanziert, hätte das eine Vergrösserung der zu erwartenden Finanzierungslücke zur Folge.

Infolgedessen verwirft der Bundesrat auch die Option der alleinigen Finanzierung des 4-Meter-Korridors über diese Quelle.

Finanzierung über weitere Quellen

Die Finanzierung des 4-Meter-Korridors als Ganzes über die Leistungsvereinbarungen Bund – SBB/Privatbahnen wurde nicht in Erwägung gezogen. Eine solche Lösung widerspräche klar dem Zweck dieses Instrumentes, das primär für Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur bestimmt ist und würde den Rahmen der dort vorgesehenen Erweiterungsinvestitionen sprengen.

Es wird ebenfalls davon abgesehen, eine Finanzierungslösung über den Zahlungsrahmen zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zu suchen, wie es die Motionen Büttiker und Hochreutener58 in ihrem Wortlaut nahelegen. Dieser Zahlungsrahmen wird ebenfalls aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gespeist. Für die Entnahme von Finanzmitteln für den Bau bzw. die Erweiterung von Bahninfrastrukturen wäre eine Anpassung des Bundesbeschlusses zum Zahlungsrahmen nötig, da dieser heute ausschliesslich Betriebsabgeltungen vorsieht. Zudem läuft der Zahlungsrahmen im Jahr 2018 aus und müsste somit vorzeitig verlängert und aufgestockt werden. Aus diesen Gründen ist es sinnvoller und transparenter, für die Finanzierung des 4-Meter-Korridors einen eigenen Finanzierungsbeschluss vorzulegen.

56 Siehe dazu auch die Ausführungen in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung, BBl 2012 745.

57 BBl 2012 745

58 Geschäfts-Nr. 10. 3921 bzw. 10.3194.