Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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und günstige Produktionsbedingungen erhöht werden. Diese Langfristperspektive wird mit einem strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) konkretisiert und umgesetzt. Die Umsetzung des STEP erfolgt in mehreren Ausbauschritten. Der Bundesrat wird diese dem Parlament in der Regel alle vier oder acht Jahre unterbreiten. Ein erster Ausbauschritt im Umfang von 3,5 Milliarden Franken ist Gegenstand der FABI-Vorlage und lässt sich bis etwa im Jahr 2025 realisieren. Zurzeit steht im Parlament in Diskussion, den ersten Ausbauschritt auf einen Umfang von rund 6 Milliarden Franken zu erweitern, gekoppelt mit einer entsprechenden Aufstockung der finanziellen Mittel. Der Ausbauschritt 2025 wird mit den Massnahmen aus dem ZEBG abgestimmt, da sich die Ausbauten zeitlich überlagern.

Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Der Bund finanziert seine Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr über die zweckgebundenen Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV; Art. 86 Abs. 3 BV). Darunter fallen unter anderem

a) die Aufwendungen für die Nationalstrassen,

b) die Beiträge zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (Zahlungsrahmen zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs),

c) die Beiträge an den Fonds für die Eisenbahngrossprojekte («NEAT-Viertel») bzw. gemäss Vorschlag Bundesrat die Beiträge an den geplanten Bahninfrastrukturfonds BIF bis ins Jahr 2030,

d) die Einlagen in den Infrastrukturfonds,

e) die Beiträge an die Kosten der Hauptstrassen und

f) die strassenverkehrsbedingten Umweltschutzmassnahmen.

Die zweckgebundenen Einnahmen der SFSV stammen aus drei Quellen: 50 % der Mineralölsteuereinnahmen auf Treibstoffen, dem Mineralölsteuerzuschlag des Landverkehrs und der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette).

Mit dem 4-Meter-Korridor ist eine verkehrliche Entlastung der Strasseninfrastruktur verbunden. Analog zur Finanzierung des 4-Meter-Korridors auf der Lötschberg-Simplon-Achse (Projekt «Huckepackkorridor» 1994–2001, Finanzierung zu 100 % aus Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer ) ist deshalb eine gänzliche oder teilweise Finanzierung über den ordentlichen Bundeshaushalt mit einer entsprechenden Belastung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr denkbar.

1.2.2.2 Finanzierungslösung

Der Bundesrat beantragt eine Finanzierung aus dem FinöV- bzw. später Bahninfrastruktur-Fonds. Die kurzfristige Finanzierung erster Massnahmen zu Profilanpassungen erfolgt bereits im Rahmen des ordentlichen Substanzerhalts und Unterhalts über die Leistungsvereinbarung der SBB.

Im Einzelnen gestaltet sich die Finanzierungslösung wie folgt: