Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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1.2.2.4 Verworfene Finanzierungsvarianten

Spätere Realisierung und Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds

Die alleinige Finanzierung über den BIF wurde geprüft, für den Fall, dass die Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors zeitlich verschoben, d. h. für die Jahre 2030–35 angestrebt würde.

Der Hauptteil der Massnahmen für den 4-Meter-Korridor würde in einem nächsten Ausbauschritt (voraussichtlich ab 2030) des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur vorgelegt und aus dem BIF finanziert. Die rechtlichen Grundlagen würden mit der Vorlage zu diesem Ausbauschritt 2030 beschlossen. Bei anstehenden Sanierungen von Tunnels und bis zum Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für den Ausbauschritt 2030 würde entsprechend dem Grundsatz zur Interoperabiliät mit dem europäischen Eisenbahnsystem gemäss Art. 23a EBG der Standard EBV 3 umgesetzt. Diese Sanierungen müssten über die Leistungsvereinbarungen finanziert werden. Die Gesamtkosten für den 4-Meter-Korridor wären in etwa gleich hoch, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Der Bundesrat verwirft diese Variante, weil damit der 4-Meter-Korridor zu spät erstellt würde, die Kosten bei einer früheren Inbetriebnahme nicht wesentlich höher sind und die Kosten für die ersten Sanierungsmassnahmen bereits jetzt anfallen, wohingegen der Nutzen des 4-Meter-Korridors erst deutlich später eintreten würde. Zudem sind die Auswirkungen einer alleinigen Finanzierung über den BIF in diesem Fall schwer abzuschätzen.

Alleinige Finanzierung über Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Als weitere Option wurde die Finanzierung des Ausbaus des Lichtraumprofils auf der Gotthard-Achse über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) geprüft, was einer Finanzierung über den allgemeinen Haushalt gleichkommt. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich im Artikel 2154 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer55 (MinVG). Begründet wird diese Option durch die verkehrliche Entlastung der Strasseninfrastruktur.

Diese Lösung wurde bereits für die Finanzierung des Profilausbaus auf der Lötschberg-Simplon-Achse für die Beförderung von hochprofiligen Sendungen „Huckepackkorridor“ im Jahr 1994 gewählt.

Die SFSV ist mit zwei gegenläufigen Tendenzen konfrontiert: Einerseits steigen die Ausgaben, andererseits ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen von sinkenden Einnahmen auszugehen. Aufgrund des Verkehrswachstums machen sich Defizite in Bezug auf die Funktionalität, die Verträglichkeit, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Nationalstrassen bemerkbar. Notwendig sind – nebst Optimierungen beim Betrieb – Investitionen für den Substanzerhalt und den gezielten Ausbau bei hochbelasteten Netzteilen, was die Ausgaben ansteigen lässt. Zusätzlich ist die anfallende Teuerung bei den Ausgaben zu finanzieren.

Auf der Einnahmeseite wird mit abnehmenden Mineralölsteuereinahmen aufgrund des generellen Trends hin zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen (Benzin, Diesel) und

54«Der Bund leistet zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleite-

ter Motorfahrzeuge auf Eisenbahnen Investitions- oder Betriebsbeiträge.»

55 SR 725.116.2