Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten
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Investitionen aus der Leistungsvereinbarung der SBB
Um bereits von anstehenden Sanierungen profitieren und die angestrebte Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors im Jahr 2020 realisieren zu können, werden ab dem Jahr 2013 im Zuge von Sanierungen auf der Gotthard-Achse bereits Ausweitungen des Lichtraumprofils vorgenommen. Finanziert sind die Massnahmen über die Leistungsvereinbarung der SBB. Es handelt sich um die Tunnels Crocetto und Coldrerio (38,1 Millionen Franken) und Massnahmen auf freier Strecke (1,1 Millionen Franken) sowie die vorgängig beschriebenen Massnahmen an den Tunnels Rindelfluh, Dragonato und Balerna (in erster Linie Sanierung/Substanzerhalt der Jahre 2011–12). Darüber hinaus sind in der Leistungsvereinbarung 2013–16 keine Mittel für den Bau des 4-Meter-Korridors vorgesehen.
Diese Massnahmen stehen somit an, bevor die Erlasse zum 4-Meter-Korridor in Kraft sind. Als gesetzliche Grundlage dient der neu in Artikel 23a des Eisenbahngesetzes53 vorgesehene Grundsatz der Interoperabilität. Dieser Grundsatz verlangt die Anpassung des Lichtraumprofils der Gotthard-Achse auf den Standard des europäischen Korridors. Es ist effizient, bei anstehenden Sanierungen die entsprechenden Anpassungen bereits vorzunehmen. Diese Massnahmen und deren Finanzierung sind nicht Gegenstand der Vorlage.
Finanzierung über FinöV-Fonds bzw. Bahninfrastrukturfonds
Der Bundesrat beantragt eine Finanzierung des 4-Meter-Korridors in der Höhe von 940 Millionen Franken über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Diese Regelung umfasst sowohl die Massnahmen in der Schweiz als auch die Vorfinanzierung des Ausbaus in Italien.
Der 4-Meter-Korridor bringt durch die Verlagerung von Schwerverkehr auf die Schiene auch einen Nutzen für die Strasse. Diesem Nutzen wird bei der Finanzierung Rechnung getragen, indem der grösste Teil der Kosten durch die Schiene und ein Teil der Kosten über Mineralölsteuermittel gedeckt wird. Der 4-Meter-Korridor ist ein Eisenbahngrossprojekt auf den Basislinien der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Die aktuelle Verfassungsgrundlage sieht vor, dass ein Viertel der Gesamtaufwendungen mit Mitteln der Mineralölsteuer gedeckt werden (sog. NEAT-Viertel, Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe c BV). Diese Regelung gilt so lange, bis der Bahninfrastrukturfonds den FinöV-Fonds ablöst. Durch die vorgeschlagene Lösung fliessen bis ins Jahr 2017 voraussichtlich rund 50 Millionen Franken Mineralölsteuermittel in die Finanzierung des Korridors. Danach speisen gemäss Vorschlag der FABI-Vorlage 9 % der Mineralölsteuermittel den Bahninfrastrukturfonds, maximal 310 Millionen Franken im Jahr.
Aufgrund der vielen Variablen ist eine verlässliche Abschätzung des konkreten finanziellen Spielraums zum heutigen Zeitpunkt schwierig. Bis zur Verabschiedung der Botschaft werden differenziertere Erkenntnisse vorliegen.
In der ersten Phase der Finanzierung über den FinöV-Fonds wird sich dieser stärker als bisher geplant verschulden. Damit wird der Spielraum bis zum Erreichen der Bevorschussungslimite knapper. Diese wird gemäss heutigen Prognosen jedoch nicht überschritten.
53 SR 742.101; siehe Kapitel 1.1.3.3