Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 8 Seiten

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L121-1252

1. Einleitung

Das Bundesamt für Strassen führte mit Schreiben vom 18. Mai 2011 und Frist bis zum 15. August 2011 eine Anhörung bei den interessierten Stellen zu den Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts durch.

Die Änderungsvorschläge der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) dienen primär der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie enthalten ausserdem eine Neuregelung zur Vereinfachung der Motorfahrrad-Vorschriften (namentlich im Hinblick auf die vermehrte Verbreitung von E-Bikes). Auch erfolgt eine Anpassung der in der Schweiz geltenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Motorfahrzeuge und Anhänger an das weiterentwickelte Recht der Europäischen Union (nachfolgend: EU-Recht).

Die Änderungsvorschläge der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) dienen ebenfalls der Verbesserung der Verkehrssicherheit und befassen sich in erster Linie mit der Helmtragpflicht für Führerinnen und Führer von schnellen E-Bikes.

Die Änderungsvorschläge in der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) dienen sodann zur Hauptsache der Gleichstellung der langsameren E-Bikes mit den Fahrrädern hinsichtlich ihrer Zulassung auf bestimmten Verkehrsflächen.

1.1. Tabellarischer Überblick der Anhörungsteilnehmenden

Adressaten Versand Rücklauf

Kantone d. h. Polizeidirektionen, Militärdirektionen, Justiz- 2625

und/oder Sicherheitsdepartemente Übrige Stellen (inkl. Polizeistellen, kantonale Baudirektionen 26486

und Tiefbauämter)

Adressaten, die aktiv auf eine Stellungnahme verzichteten11

Total 290122

2. Eingegangene Stellungnahmen zur VTS-Vorlage

Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen fanden in der Anhörung breite Zustimmung.

In der Folge werden diejenigen Vorschläge kommentiert, aus denen deutliche Opposition erwachsen ist. Einige davon wurden unter Berücksichtigung der geäusserten Bedenken abgeändert, einzelne Vorschläge wurden aufgrund der negativen Stellungnahmen aus dem Änderungsprojekt gestrichen.

2.1. Neuregelung der Vorschriften für Motorfahrräder

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurde in der Anhörung eine formale Neustrukturierung der Vorschriften für Motorfahrräder vorgeschlagen. Materiell wurden zudem zwei Punkte, die verschiedentlich gefordert wurden, zur Diskussion gestellt:

1) die Möglichkeit einer Schiebe- beziehungsweise Anfahrhilfe für Leicht-Motorfahrräder, die es erlaubt, das Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h ohne Tretunterstützung, d. h. im reinen Motorbetrieb, zu bewegen;

2) die Begrenzung der Geschwindigkeit, bis zu welcher eine allenfalls vorhandene Tretunterstützung bei den übrigen Motorfahrrädern wirken darf, auf 45 km/h.