Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 8 Seiten

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L121-1252

4. Eingegangene Stellungnahmen zur SSV-Vorlage

4.1. Motorfahrzeugfahrverbot und Zusatztafel «Radfahrer»

Das «Verbot für Motorfahrräder» soll künftig für die langsameren und damit fahrradähnlicheren E-Bikes nicht mehr gelten. Als Äquivalent dazu soll die Zusatztafel «Radfahrer» künftig auch die langsameren E-Bikes umfassen. Der Vorschlag fand grundsätzlich Zustimmung, wenn auch einzelne sich gegen diese Beschränkung des Verbots bzw. die Erweiterung des Gebots aussprachen und anderen der Vorschlag nicht weit genug ging. Es zeigte sich aber auch hier, dass in Übereinstimmung mit den VRV-Änderungen bei den Verhaltensvorschriften auf die Verwendung des Begriffs Leicht-Motorfahrrad und das Kriterium der Motorenleistung verzichtet werden soll.

4.2. Anpassung der Vorgaben zu den Signalgrössen

Die mit der SSV-Revision vom 17. August 2005 verschärften signalisationstechnischen Anforderungen sollten von den Kantonen eigentlich bereits bis Ende 2010 umgesetzt werden. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aufgrund des hohen Aufwandes für die Auswechslung von Signalen im Kleinformat verlangt, dass diese Anforderungen nochmals überprüft werden. Im Rahmen der Totalrevision der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung (Projekt VERVE) wurde vorgeschlagen, dass die Grösse der Signale künftig nicht mehr im Verordnungsrecht, sondern nur noch in (rechtsverbindlichen) Normen geregelt werden soll. Bis die sich in Revision befindlichen Verordnungen in Kraft gesetzt und die Anforderungen an die Grösse der Signale überprüft sowie in Normen festgelegt sind, sollen die Behörden nicht verpflichtet werden, ihre Signalisation anzupassen. Deshalb wurde vorgeschlagen, die Übergangsfrist bis Ende 2015 zu verlängern, was in der Anhörung weitgehend Zustimmung fand.

Ebenfalls gutgeheissen wurde der Vorschlag, bei Faltsignalen künftig auf Autobahnen auch das Normalformat zuzulassen. Dies rechtfertigt sich angesichts der jeweils kurzen Einsatzdauer von Faltsignalen und des logistischen Aufwands für die Einsatzdienste.