Vorlage KVV
Vernehmlassung 2011/60: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 6 Seiten
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II
Änderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 3. Juli 20013 über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Eu-
ropäischen Gemeinschaft, in Island oder Norwegen wohnen (VPVKEG) wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 und Abs. 4
2 Auf die Auszahlung der Prämienverbilligungen sind die Artikel 106b bis 106e der Verordnung vom 27. Juni 19954 über die Krankenversicherung sinngemäss anwendbar.
4 Aufgehoben
III
Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Der Kanton informiert das BAG und die Versicherer mindestens sechs Monate, bevor er den einheitlichen Standard nach Artikel 65 Absatz 2 des Gesetzes einführt.
IV
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
.... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova