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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Rahmen von internationalen Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Biodiversi-
tät wie der Internationalen Naturschutzunion (IUCN43) und Wetlands International44,
wo sie als Staat Mitglied ist. Sie treibt den Synergieprozess der Konventionen aktiv
voran, wie auch die Aktivitäten des Globalen Umweltfonds (GEF45, der Finanzie-
rungsmechanismus der Biodiversitätskonvention) und weiterer Finanzierungsmecha-
nismen und Entwicklungsprogramme (z. B. Weltbank46, UNDP47, REDD+48, FAO49
usw.).
Im Europäischen Raum engagiert sich die Schweiz im Rahmen des Europarates sowie
ihrer vertraglichen Beziehungen zur EU50. Sie unterstützt europäische Initiativen51 und
Prozesse (PEBLDS52 und Forest Europe53).
Die Analyse der Konventionen, Vertragsstaatenkonferenzen und der multilateralen wie Gemeinsame Elemente auch bilateralen Zusammenarbeiten lassen grundlegende gemeinsame Elemente erken- aller Abkommen nen, die sich im internationalen Kontext etabliert haben. Dabei handelt es sich im
Wesentlichen um folgende Leitgedanken und Grundsätze (siehe Glossar): Vorsorge-
prinzip, Verursacherprinzip, nachhaltige Nutzung, Bekämpfung von Ursachen, Nutz-
niesserprinzip, Integrationsprinzip sowie Access and Benefit-Sharing.
3.3 Strategischer Plan für die Biodiversität
Die Schweiz hatte zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Biodiversitätskon-
vention im Jahr 2002 das Ziel verabschiedet, «den Biodiversitätsverlust bis 2010
signifikant auf globaler, nationaler und regionaler Ebene zu reduzieren»54. An der
10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Oktober 2010 in Nagoya
(Japan) wurde festgestellt, dass keiner der Staaten dieses Ziel erreichen konnte. Be-
mängelt wurde in diesem Zusammenhang, dass die einzelnen Staaten nicht zu konkre-
ten Schritten veranlasst werden konnten, weil die Zielvorgabe zu abstrakt formuliert
war.55
In der Folge strebte man in Nagoya für den Zeitraum nach 2010 die Aufstellung welt- Strategischer Plan bis weit geltender eindeutiger und verständlicher Ziele an, welche die Staaten zu konkre- 2020 tem Handeln ermutigen sollen. Verabschiedet wurde ein strategischer Plan, der sich aus
einer Vision, einer Mission, langfristigen strategischen Zielen und zwanzig bis 2020 zu
erreichenden Zielen zusammensetzt. Gemäss Entscheid des Ministertreffens 2010 im
schweizerischen Bogis-Bossey ist der strategische Plan massgebend für sämtliche
nationalen und internationalen biodiversitätsrelevanten Konventionen. Der strategische
43 Weltnaturschutzunion (IUCN) 44 Eine global tätige Nichtregierungsorganisation, die sich um die Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten kümmert
45 Globaler Umweltfonds www.bafu.admin.ch/dokumentation/umwelt/09249/09375/index.html?lang=de 46 Weltbank. www.worldbank.org
47 Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
48 Programm zur Reduktion der Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern. Im Gegenzug sollen Anreize (in der Regel Zahlungen) geschaffen werden.
49 Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen
50 Beispielsweise über ihre Aktivitäten in der europäischen Umweltagentur (EUA) oder über das Netzwerk der Leiter der Europäischen Naturschutzbehörden (ENCA) sowie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der UNECE. So hat die EUA einen kompakten Synthesebericht zum Zustand und Ausblick über die Umwelt in Europa 2010 herausgegeben. 51 EU Green Infrastructure, ECONNECT und Ökologischer Verbund der Alpenkonvention, Netzwerk Alpen, Ramsar-Gebiete, Natura 2000, Smaragdnetzwerk inklusive Important Bird Areas (IBA)
52 Paneuropäische Strategie über die biologische und landschaftliche Vielfalt (PEBLDS) 53 Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder (Forest Europe). www.foresteurope.org 54 6. Vertragsstaatenkonferenz, Biodiversitätskonvention, April 2002, COP Decision VI/26, B. Mission, Art. 11 55 Botschaft von Japan: Die Ergebnisse der COP10 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. www.de.emb-japan.go.jp/naj/NaJ1101/cop10.html