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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
in den jeweiligen Sektoren zu verringern und ihre Leistungen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu verbessern.
Bei der Planung und Projektierung von Infrastrukturen erfolgt die Berücksichtigung und Umsetzung der Massnahmen zugunsten der Biodiversität mit den der jeweiligen Planungsstufe des Vorhabens entsprechenden Instrumenten der Raumplanung. Insbesondere muss die Abfolge vom Sachplan des Bundes über den kantonalen Richtplan und die allenfalls vorhandene regionale Ebene (Teilrichtpläne, kantonale Sach- und Gestaltungspläne) bis auf die Ebene der kommunalen Nutzungsplanung lückenlos und kohärent umgesetzt werden.
Der gesetzlichen Pflicht zur Wiederherstellung und zum Ersatz beeinträchtigter schützenswerter Lebensräume126 ist umfassend Rechnung zu tragen, um die Erhaltung und die Aufwertung der biologischen und landschaftlichen Werte und Funktionen zu gewährleisten und das ökologische Gleichgewicht zu sichern. Die Massnahmen sind an den für die Biodiversität geeigneten Orten so umzusetzen, dass sie die beeinträchtigten Lebensräume qualitativ und quantitativ ersetzen, Trennwirkungen aufheben und die Vernetzung verbessern.
7.1.1 Waldwirtschaft
Die Waldpolitik 2020 legt die Erhaltung und eine gezielte Verbesserung der Biodiver- Waldpolitik 2020: sität im Wald als eines der Ziele fest. Die unten genannten Aktivitäten stimmen mit den Erhaltung der Zielen und strategischen Stossrichtungen der Waldpolitik 2020127 überein. Diese wurde
Biodiversität im Wald
in Abstimmung mit den zentralen Waldakteuren erarbeitet. Bei ihrer Umsetzung werden folgende Stossrichtungen verfolgt:
Die Waldbewirtschaftung wird auf der gesamten Fläche darauf ausgerichtet, die gesetz- Weiterentwicklung des lichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau zu erfüllen. Diese sind Bestandteil naturnahen Waldbaus einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Wald, indem sie grundsätzlich zur Produktions- und Leistungsfähigkeit, zur Resilienz des Ökosystems Wald und zur Bereitstellung von ausreichendem Lebensraum und Ruhe für die Wildtiere einen entscheidenden Beitrag leisten. Im Rahmen der Konkretisierung der Waldpolitik 2020 sollen die Grundsätze für die gesetzlichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau weiterentwickelt werden. Es ist dabei insbesondere folgenden Aspekten Rechnung zu tragen:
Möglichst natürliche Verjüngung: Die Fähigkeit des Waldes zur natürlichen Verjüngung wird erhalten oder verbessert. Die Naturverjüngung hat Vorrang.
Standortgerechte Verjüngung: Die Baumartenmischung wird derart auf den Standort abgestimmt, dass dessen ökologische Eigenschaften nicht negativ beeinflusst werden.
Berücksichtigung der vorhandenen Strukturvielfalt: Bei den waldbaulichen Eingriffen werden die Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung der Vielfalt des Lebensraumes genutzt.
Bodenschonende Holzernte: Die naturgegebene Bodenfruchtbarkeit wird durch die Waldbewirtschaftung weder chemisch noch physikalisch (kein flächiges Befahren) beeinträchtigt.
126 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966, SR 451, Art. 18, Abs. 1. Def. von «Ersatz» vgl. Glossar
127 Waldpolitik 2020. www.bafu.admin.ch/wald/01152/01154/09198/index.html?lang=de