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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Der Umgang mit sich in der Kulturlandschaft ausbreitenden Arten, die zu Konflikten Artenschutz und führen können (z. B. Wolf und Bär), braucht neue Konzepte, welche gleichzeitig den Bestandesregulation zur Artenschutz und die Bestandesregulation zur Schadenminimierung gewährleisten. Die Schadenminimierung Prävention von Schäden soll ein zentraler Pfeiler dieser Konzepte sein. gewährleisten
7.1.4 Tourismus, Sport und Freizeit
Die Biodiversität ist verstärkt in die Sport- und Tourismuspolitiken zu integrieren, und Integration der Biodie sektorübergreifende Zusammenarbeit ist zu gewährleisten. Sport und Tourismus diversität in die Sportsollen mittels naturverträglicher Angebote und Infrastrukturen zur Schonung der und Tourismusbranche Biodiversität beitragen.
Auf allen politischen Ebenen und gemeinsam mit der Sport- und Tourismusbranche
sind die Möglichkeiten auszuloten, wie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität
finanziert und die Bereiche Informationsvermittlung, Aus- und Weiterbildung, ange-
wandte Forschung sowie Schaffung von Anreizen gestärkt werden können.131
Zudem werden die Tourismus-, Sport- und Freizeitaktivitäten klarer gelenkt. Rahmen- Lenkung der
bedingungen für den Umgang mit den für die Artenvielfalt wichtigen Gebieten (z. B. Tourismus-, Sportraumplanerische Massnahmen zur Ausscheidung von Rückzugsräumen/Ruhezonen für und Freizeitaktivitäten Wildtiere) sollen festgelegt sowie Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Gebieten
umgesetzt und Informationen bereitgestellt werden.
Mit der Erhaltung und Schaffung von ausreichenden attraktiven Naherholungsräumen Wenig besuchte Gebiete werden abseits liegende, noch wenig besuchte Gebiete vor grossen Besucherströmen vor Störungen bewahren und den damit verbundenen Störungen bewahrt.
7.1.5 Verkehr
Die Arbeiten zur Aufhebung der Trennwirkung von einzelnen Infrastrukturen sowie Vernetzung von die Verbesserung der Durchlässigkeit für Wildtiere, Amphibien, Reptilien und Klein- Lebensräumen und säuger sind weiterzuführen. Für eine grossflächige Vernetzung von Lebensräumen und Populationen
Populationen wird ein Bündel von Massnahmen notwendig sein. Die Aufhebung
bestehender Trennwirkungen und die Verbesserung der Durchlässigkeit der Verkehrs-
infrastruktur für die Fauna ist durch den Bau von neuen Wildtierpassagen oder durch
die Verbesserung von bestehenden Bauwerken zu erreichen. Alle baulichen Massnah-
men sind durch eine Einbindung der Wildtierkorridore in die Richt- und Zonenpläne
langfristig zu sichern. Leitsysteme für die Fauna und die Schaffung von Ersatzlebens-
räumen sind in Koordination mit der Landwirtschaft anzustreben. Der Unterhalt der
baulichen Massnahmen ist zu gewährleisten. Eine naturnahe Pflege der Verkehrsinfra-
strukturböschungen schafft neue Lebensräume und fördert funktionierende Vernet-
zungsachsen für Fauna und Flora.
7.1.6 Erneuerbare Energien
Bei der Erarbeitung des Aktionsplans sind der Entscheid des Bundesrates zu einem Koordination mit schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und dessen Umsetzung im Rahmen der Energiestrategie 2050 neuen Energiestrategie 2050132 zu berücksichtigen. Es wäre wünschenswert, dass die
131 Vgl. z. B. Kampagne Schweiz Tourismus «Die Schweiz ganz natürlich», Kampagne BAFU-SAC «Respektiere deine Grenzen»
132 Energiestrategie 2050. www.bfe.admin.ch/themen/00526/00527/index.html?lang=de