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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

Der ökologische Leistungsnachweis soll, wie es auch im Rahmen der Agrarpolitik Ökologischen

2014–2017 geplant ist, als Voraussetzung für den Empfang von Direktzahlungen Leistungsnachweis bezüglich der Anforderungen bei Düngung, Bodenschutz, Pflanzenschutz und ökologi- optimieren

schem Ausgleich optimiert werden.

Mit Anreizen sowie über Bildung und Beratung sollen die ökologischen Ausgleichsflä-

chen sowohl im Dauergrünland- wie im Ackerbaugebiet quantitativ und qualitativ

gefördert und gemäss den Grundsätzen einer standortgerechten Landwirtschaft mit den

der intensiven Produktion gewidmeten Flächen koordiniert werden.

Die Reduktion der Ammoniakemissionen ist aufgrund der weitreichenden ökologi- Ammoniakemissionen schen Auswirkungen dringlich zu behandeln -ebenfalls ein Ziel der Agrarpolitik 2014– reduzieren

2017. Dafür sollen verschiedene Instrumente und Anreizsysteme kombiniert eingesetzt

werden. Als wichtiges Instrument sollen Anreize für Ressourceneffizienz im Rahmen

der Direktzahlungen für die Förderung von gezielten technischen Massnahmen gespro-

chen werden.

Die landwirtschaftliche Beratung sowie die Forschung sollen zur optimalen Förderung Landwirtschaftliche der Biodiversität als Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Der Beratung und Forschung Nutzen einer hohen Biodiversität in der Agrarlandschaft und die Wichtigkeit der ausbauen

dadurch erbrachten Ökosystemleistungen (z. B.: Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit,

Schädlingsbekämpfung) sollen aufgezeigt werden und integraler Bestandteil der land-

wirtschaftlichen Lehrgänge und der Beratung sein.

7.1.3 Jagd und Fischerei

Die Nachhaltigkeit in der Nutzung durch Jagd und Fischerei muss beibehalten, perio- Nachhaltigkeit disch überprüft und falls nötig angepasst werden. Dabei soll die Artennutzung insbe- beibehalten, überprüfen sondere in Bezug auf natürliche Verjüngung im Schutzwald, Klimawandel sowie und anpassen

künstliche, genetische Selektion durch die überproportionale Entnahme bestimmter

Populationsteile130 aufmerksam beobachtet werden.

Für viele Tierarten sind die administrativen Verantwortlichkeitsräume zu klein bemes- Überregionales Denken, sen. Denken, Planen und Handeln in überregionalen Wildräumen und Gewässerein- Planen und Handeln zugsgebieten (statt auf Gemeinde- oder Kantonsebene) sind durch Verordnungen und fördern

Anreize gezielt zu fördern.

Bei Vollzugsdefiziten oder Schwierigkeiten zur Erreichung eines regionalen Gleich- Vorgaben für Kantone gewichtes zwischen Wald und Wild erlässt der Bund Vorgaben für die Kantone zur erlassen

Sicherung der natürlichen Waldverjüngung und der wichtigsten Wildtierlebensräume.

Dabei ist die zielorientierte Regulierung der Wildhuftierbestände und die Ausschei-

dung von Wildruhezonen auf kantonaler Ebene eine wichtige Massnahme. Das in

Entwicklung begriffene Netz an Wildruhezonen soll in raumplanerische Prozesse

Eingang finden.

Die Lebensräume der Fische sind so zu verbessern, dass auf die aufwendigen Jung- Lebensräume der Fische fisch-Besatzmassnahmen sukzessive verzichtet werden kann. Im Rahmen der Vernet- verbessern

zung der Lebensräume im Wasser ist die Durchgängigkeit der Fliessgewässer, insbe-

sondere vom See zum Bach, durch Auf- und Abstiegshilfen für Fische zu verbessern.

130 Coltman, D.W. et al. 2003: Evolutionary consequences of trophy hunting. In: Nature, 426, S. 165–172