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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

Neue Erkenntnisse aus der Forschung zur Anpassung an den Klimawandel werden in

der Weiterentwicklung von waldbaulichen Strategien laufend berücksichtigt.

Auf der Basis von durch den Bund noch zu definierenden, regional differenzierten Waldreservate, qualitativen und quantitativen Biodiversitätszielen, die bei einem Mehraufwand oder Artenförderung, Totholz Minderertrag eine Grundlage für die Honorierung der Leistungen der Waldbewirtschaf- und vielfältige Strukturen tenden zugunsten der Biodiversität bilden sollen, werden weitere biodiversitätsspezifi-

sche Massnahmen umgesetzt. Die wichtigsten Aktionsfelder sind:

Waldreservate: Mit einer Fläche von rund 400 Quadratkilometern belegen die

Waldreservate heute gut 3 % des Schweizer Waldareals. Gemäss Waldpolitik 2020

soll dieser Anteil bis 2020 auf 8 % Prozent ausgeweitet werden. Das Endziel, wie es

2001 zwischen dem Bund und der Konferenz der kantonalen Forstdirektoren verein-

bart wurde, sieht bis im Jahr 2030 10 % der Waldfläche vor. Davon soll die Hälfte

als Naturwaldreservate, d. h. als Reservate, in denen keine Eingriffe stattfinden, aus-

geschieden werden. Grosse zusammenhängende Flächen für natürliche Kreisläufe

sollen in genügender Anzahl auf alle Grossregionen der Schweiz verteilt werden.

Totholz und vielfältige Strukturen: Sie sollen – in ökologisch ausreichender

Menge – in allen Grossregionen der Schweiz vorhanden sein. Zudem braucht es eine

genügende Dichte alter Biotopbäume.

Artenförderung: Wo der Lebensraumschutz nicht ausreicht, sollen spezifische

Artenförderungsmassnahmen die waldgebundenen Arten schützen und fördern.

Die Vernetzung der Wälder unter sich und mit den Ökosystemen des Offenlandes soll Sicherstellen als wichtige Voraussetzung einer langfristigen Erhaltung der Biodiversität sicherge- der Vernetzung stellt und im Sinne einer ökologischen Infrastruktur verstärkt werden.

7.1.2 Landwirtschaft

Wichtig für die Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft sind die Erhöhung Erhöhung der Qualität der ökologischen Qualität von bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen und deren von bestehenden bessere Vernetzung, die Anlage von zusätzlichen ökologischen Ausgleichsflächen, die ökologischen Stärkung der dafür notwendigen Eigeninitiative der Landwirte, die Anerkennung der Ausgleichsflächen und Ökosystemleistungen und deren Inwertsetzung in den verschiedenen landwirtschaftli- deren Vernetzung chen Produktionsverfahren sowie die Erhöhung des Anreizes für Leistungen zur Förde-

rung der Biodiversität. Zur Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft sind der

Vollzug der gesetzlichen Grundlagen und die Umsetzung von Bundesratsbeschlüssen

massgebend. Als Beispiel ist der Bundesratsbeschluss vom 11. September 2009 zum

Bericht Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes (Kap. 5.4.3) zu

nennen.128

Mit der Agrarpolitik 2014–2017129 will der Bundesrat die landwirtschaftliche Produk-

Agrarpolitik 2014–2017

tion stärken, die Ökosystemleistungen der Landwirtschaft steigern und die bäuerlichen

Einkommen verbessern. Das Kernelement dabei ist die Weiterentwicklung des Direkt-

zahlungssystems. Die Direktzahlungsinstrumente werden klar auf die in der Bundes-

verfassung festgehaltenen Ziele ausgerichtet. Kann die Agrarpolitik 2014–2017 wie

geplant umgesetzt werden, wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Agrarbio-

diversität geleistet werden.

128 Bundesblatt Nr. 40, 6. Oktober 2009, Seite 6585 und Bericht zum Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes von 2009. www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/17042.pdf

129 Agrarpolitik 2014–2017. www.blw.admin.ch/themen/00005/00044/01178/index.html?lang=de