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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
7 Strategische Ziele
Wie die vorhergehenden Kapitel aufzeigen, besteht in verschiedenen Bereichen ein klarer Handlungsbedarf. Die nachfolgend dargelegten zehn strategischen Ziele beschreiben die Schwerpunkte, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis 2020124 zu orientieren haben, um gemeinsam genügend Wirkung zu entfalten und klare Ergebnisse zu erreichen. Die zehn Ziele berücksichtigen den Auftrag des Parlamentes und des Bundesrates (Kap. 1) und richten sich danach aus, die Biodiversität in der Schweiz und global langfristig zu erhalten und zu fördern. Die Aichi-Ziele der Biodiversitätskonvention (Kap. 3.3) und die daraus resultierende Biodiversitätsstrategie der EU sind insoweit berücksichtigt, als dass sie für die Schweiz Anwendung finden (Anhang A2).
Die zehn strategischen Ziele sind aufeinander abgestimmt und beeinflussen und unterstützen einander in der Umsetzung gegenseitig. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität entsprechend der Zielsetzung des Bundesrates sind diese Ziele als gemeinsames Paket zu verfolgen.
7.1 Nachhaltige Nutzung der Biodiversität
Verschiedenste Sektoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Biodiversität, Herausforderung profitieren aber auch von zahlreichen Ökosystemleistungen. Deshalb müssen Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität optimal aufeinander abgestimmt sein. Dies kann mit Naturschutzmassnahmen allein nicht erreicht werden. Zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistungen müssen die wirtschaftlichen und politischen Sektoren die Wichtigkeit der Biodiversität anerkennen und in ihrem Handeln und in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Ziel
Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist.
Grundsätzlich ist die Biodiversität bei Eingriffen durch Bauten und Anlagen im Rah- Handlungsfelder men von Vorhaben aller raumwirksam tätigen Sektoralpolitiken, namentlich der Infrastrukturpolitiken, aber auch der Energiewirtschaft zur Erzeugung und zum Transport von Energie, der Landesverteidigung sowie der Land- und Waldwirtschaft flächendeckend zu berücksichtigen. Zur Sicherung der spezifisch funktionierenden Lebensräume steht die Erhaltung in quantitativer und qualitativer Hinsicht im Vordergrund. Die je nach Sektoralpolitik heute teilweise vorbildliche Praxis bei Projektierung, Umsetzung und Unterhalt ist beizubehalten.
Das in Erarbeitung begriffene System sektoraler Umweltziele, abgeleitet aus bestehenden Rechtsgrundlagen, ist vom BAFU weiterzuentwickeln und für die alle relevanten Sektoren zu konkretisieren. Sektorale Umweltziele wurden bereits im Bereich Landwirtschaft125 publiziert, in den Bereichen Energie und Verkehr sind sie in Vorbereitung. Die sektoralen Umweltziele schaffen die Grundlagen, um die Umweltdefizite
124 In Kohärenz mit dem strategischen Plan der Biodiversitätskonvention (2011 –2020) sowie mit den laufenden Arbeiten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union.
125 Umweltziele Landwirtschaft. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00097/index.html?lang=de