Vorlage
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 49Fedlex · Vorlage
Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den
gerechten Vorteilsausgleich142 ist in der Schweiz baldmöglichst zu ratifizieren (vgl. Kap. 7.9)
Im Nachgang zur Ratifizierung des Nagoya Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing) soll abgeklärt werden, ob der Zugang zu den eigenen genetischen Ressourcen der Schweiz so geregelt werden soll, dass auch die Schweiz an den Vorteilen, die aus ihren Ressourcen entstehen, teilhaben kann.
7.5 Überprüfung von finanziellen Anreizen
Das heutige Steuer- und Finanzsystem (Subventionen im weiteren Sinn) enthält, nebst Herausforderung biodiversitätsfördernden Anreizen, teilweise Anreize, welche ungünstig für die Biodiversität sind.143 So haben gemäss einer Studie144 rund ein Drittel aller Bundessubventionen eine potenziell schädigende Wirkung auf Biodiversität und Landschaft. Steuern und Subventionen müssen deshalb überprüft werden.
Ziel
Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen.
Bestehende Anreize des Steuer- und Finanzsystems müssen so optimiert werden, Handlungsfelder
dass sie den planerischen Vorgaben nicht zuwiderlaufen, sondern diese unterstützen. In vielen Fällen sind bereits entsprechende Arbeiten im Gang (z. B. Agrarpolitik, Waldpolitik, Ökologisierung Steuersystem145). Ziel ist, bis 2015 aufzuzeigen, in welchen Bereichen zusätzlicher Bedarf für verbesserte Anreize besteht. Um den Anforderungen des strategischen Plans der Biodiversitätskonvention gerecht zu werden146, müssen bis spätestens 2020 der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschliesslich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet werden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden. Bis 2020 sollen deshalb allfällige Botschaften für Gesetzesrevisionen erarbeitet sein.
Vorbildcharakter für die Überprüfung bestehender Mechanismen hat beispielsweise die Umlagerung der tiergebundenen Beiträge im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems.147 Diese stellten bislang einen Anreiz dar, mehr Tiere pro Fläche zu halten als standortgerecht angebracht wäre. Ähnlich gilt es, bestehende Mechanismen in anderen Bereichen zu optimieren. Ein möglicher Ansatzpunkt für diese Überprüfung ist, in die reguläre Subventionsüberprüfung des Finanzdepartements die Nebenwirkungen im Bereich Biodiversität einzubeziehen.
In Bereichen, in denen das Marktversagen besonders ausgeprägt ist, sind auch neue Anreizmechanismen zu prüfen. Die Zersiedelung und die mit ihr einhergehende Frag-
142 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vie lfalt. www.cbd.int/abs/doc/protocol/nagoya-protocol-en.pdf 143 Vgl. z. B. Waltert F. et al. 2010: Fiskalische Instrumente und Flächeninanspruchnahme. WSL im Auftrag von BAFU und ARE. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01558/index.html?lang=de 144 Rodewald R., Neff C. 2001: Bundessubventionen – landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend? Praxisanalyse und Handlungsprogramm. Bern: Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
145 Mit der Motion Studer für eine Ökologische Steuerreform (Mo 06.3190) hat das Parlament im März 2010 den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den Rahmenbedingungen für den Umgang mit natürlichen Ressourcen zu verfassen, der auch Elemente einer einkommensneutralen Ökologisierung des Steue rsystems enthält. 146 Siehe Anhang A1: Aichi Biodiversity Target 3
147 Vorschlag zur Agrarpolitik 2014–2017 (in Vernehmlassung)