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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Das REN ist bezüglich Datenlage und Methodik auf den aktuellen Stand zu bringen und auf Lebensräume im Gebirge und im Siedlungsgebiet auszuweiten. Eine Defizitanalyse soll den Stand der ökologischen Vernetzung im Vergleich zu den Vorgaben des REN aufzeigen. Daraus soll der Handlungsbedarf bezüglich Neuschaffung, Sicherung und Aufwertung von Vernetzungsgebieten abgeleitet werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für einen Sachplan Biodiversität.
Mit einem Sachplan Biodiversität139 soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen die ökologische Infrastruktur aus Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten bezeichnet werden.140 Der Sachplan Biodiversität hält die Schutzgebiete geografisch fest und zeigt die räumliche Verteilung der Vernetzungsgebiete. Er dient als Grundlage zur Lösung von Zielkonflikten und zur Nutzung von Synergien mit den Aufgaben der raumwirksamen Sektoralpolitiken des Bundes (insbesondere zur Abstimmung mit den jeweiligen Sachplanungen) im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Er soll räumlich Klarheit, Transparenz und Präzisierung schaffen und den Akteuren die Zielerreichung bezüglich Biodiversität erleichtern. Er soll die Bestrebungen zur ökologischen Vernetzung der Lebensräume unterstützen, indem er auch eine Grundlage für die kantonale Richtplanung darstellt und mit dieser abgestimmt werden muss.
7.3 Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten
Einzelne Arten oder Artengruppen können mit dem Lebensraumschutz allein nicht Herausforderung genügend gefördert werden und brauchen auch in Zukunft zusätzlich spezifische Massnahmen, damit sich ihr Überleben sichern lässt. Eingeführte invasive Arten können einheimische Arten bedrohen und zu deren Verlust führen.
Ziel
Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt.
Der Bund legt in einem Konzept Artenförderung Schweiz fest, welche Ziele die Handlungsfelder Schweiz in der Artenförderung verfolgt, wie sie Prioritäten setzt, nach welchen Grundsätzen sie handelt und mit welchen Strategien und Massnahmen sie Arten sichert. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2020 die National Prioritären Arten141 in der Schweiz langfristig zu sichern.
Der Bund soll die Priorität in der Artenförderung auf diejenigen einheimischen Arten legen, die bekanntermassen gefährdet sind, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt und für deren Erhaltung dringender Handlungsbedarf besteht. Die Liste der National Prioritären Arten dient als Grundlage für die Anstrengungen des Bundes in der Artenförderung.
Die Artenförderung soll grundsätzlich mit einer Bündelung von Massnahmen erreicht werden. Vorrang haben Förderstrategien, die auf bestehenden Schutz- und Förderinstrumenten basieren, Synergien mit Sektoralpolitiken nutzen und mehrere prioritäre Arten gleichzeitig über gemeinsame Habitate fördern. Für National Prioritäre Arten,
139 Die Konzepte und Sachpläne nach Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumpl anung (RPG; SR 700) stellen das wichtigste Planungsinstrument des Bundes dar. 140 Die Entwicklung eines Sachplanes Biodiversität stützt sich auf Art. 78 Abs. 4 BV Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume.
141 Liste der National Prioritären Arten. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01607/index.html?lang=de