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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

die Gefährdung von Arten und die ökologisch repräsentative Vertretung der natürlichen Lebensräume der Schweiz eine zentrale Rolle.

Flächen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, die nach der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)136 bewirtschaftet werden, können einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten. Auch wenn sie den Anforderungen an ein Schutzgebiet im engeren Sinn nicht genügen, sind diese Flächen geografisch lokalisiert, unterliegen einem biodiversitätsspezifischen Management und sind mittel- bis langfristig durch wirtschaftlich lohnende Anreize gesichert.

Zur Vervollständigung des Schweizer Schutzgebietssystems beitragen werden bis 2020 auch die mit den Kantonen bereits vereinbarte Erhöhung der Waldreservate, die Kernzonen der neuen Nationalpärke und der nach der Gewässerschutzverordnung auszuscheidende Gewässerraum.

Um den Anforderungen des strategischen Plans der Biodiversitätskonvention gerecht zu werden137, müssen mindestens 17 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgeschieden und geschützt werden. Ausgehend von der aktuellen Situation (11,9 % bestehende Schutzgebiete gemäss Kap. 5.1, zusätzlich 2,4 % gemäss bereits vorgesehenen Programmen und 1,4 % anrechenbare Flächen nach ÖQV) fehlen in der Schweiz Schutzgebiete im Umfang von rund 1,3 % der Landesfläche (siehe Anhang A3).138

Das Management der existierenden Schutzgebiete soll besser auf die Schutzziele ausgerichtet werden. Wo nötig sind Regenerationsmassnahmen vorzunehmen, um die langfristige Funktionalität der Gebiete zu sichern. Dies erfordert einen grossen finanziellen und personellen Aufwand, der nur mit vereinten Kräften von Bund, Kantonen, Gemeinden, Naturschutzorganisationen und privatem Engagement zu leisten ist.

Vernetzungsgebiete dienen dazu, die Schutzgebiete untereinander zu verbinden, sodass sich Arten ausbreiten können und Ökosysteme erhalten bleiben. Meist handelt es sich dabei um bereits heute naturnahe Gewässer, Wälder und Landwirtschaftsflächen, aber auch um naturnahe Flächen im Siedlungsraum wie Bahn- und Strassenböschungen oder Stadtpärke. Die Aktualisierung des REN soll die genauen Flächenbedürfnisse an Vernetzungsgebiete in Bezug zu den Schutzgebieten festhalten. Es ist anzustreben, dass sich Nutzung und Biodiversität auf diesen Flächen nicht gegenseitig ausschliessen. Schon heute leisten verschiedene Sektoren, wie z. B. Wald, Landwirtschaft, Verkehr usw. einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung. Allfällige Anpassungen von Bewirtschaftung oder Pflegeaufwand im Hinblick auf die Vernetzungsfunktion sind wo notwendig abzugelten.

Bei den Regionalen Naturpärken von nationaler Bedeutung und bei ungenutzten Waldarealen ist zu prüfen, in welcher Art und Weise sie zur ökologischen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag leisten können. So ist ein Anteil von 17 % der gesamten Waldfläche seit mindestens 50 Jahren nicht mehr genutzt worden. Da diese Fläche rechtlich nicht als Schutzgebiet ausgeschieden ist, kann sie nicht als solches im Sinne der Biodiversitätskonvention geltend gemacht werden. Die Regionalen Naturpärke von nationaler Bedeutung sind meistens in biodiversitätsreichen Gebieten angesiedelt. Es ist zu überprüfen, in welchem Ausmass und durch welche Anreize sie zur ökologischen Infrastruktur als Schutz- oder Vernetzungsgebiete beitragen können.

136 Öko-Qualitätsverordnung: Gesetzliche Basis für die Abgeltung von qualitativ hochwertigen und vernetzten Ausgleichsflächen 137 Siehe Anhang A1: Aichi Biodiversity Target 11 138 Die Überlappungen wurden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt. Dies führt zu einer Überschätzung der Gesamtfläche und einer Unterschätzung des Defizits.