Vorlage

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 48Fedlex · Vorlage

Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

für deren Erhaltung der spezifische Lebensraumschutz nicht genügt, werden artspezifische Aktionspläne ausgearbeitet.

Der Bund legt Grundsätze für die Artenförderung fest, namentlich zur Sicherung der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten, zur An- und Umsiedlung von Arten, zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Arten und zu Zielkonflikten innerhalb der Arten- und Lebensraumförderung sowie zwischen Artenförderung und anderen Sektoralpolitiken.

Methoden zur Verhinderung der Einfuhr und Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial sollen optimiert werden. Im Rahmen eines Monitorings sollen mögliche Gefährdungen der Umwelt und Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch invasive gebietsfremde Arten frühzeitig erkannt und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüft werden können. Die Schweiz setzt sich zudem für einen verstärkten internationalen Erfahrungsaustausch im Bereich invasiver gebietsfremder Arten ein. Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit werden mittels vermehrter Aufklärungsarbeit im Umgang mit gebietsfremden Arten und deren Schadpotenzial sensibilisiert.

Die Umsetzung der Artenförderung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Der Bund definiert die Prioritäten auf nationaler Ebene, vervollständigt werden sie auf regionaler Ebene durch die Kantone. Den Kantonen fällt denn auch die Verantwortung des Vollzugs zu. Die so entstandenen Programme und Prioritäten sollen veröffentlicht werden, um das direkte Mitwirken von gemeinnützigen Organisationen zu erleichtern.

7.4 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Eine hohe genetische Vielfalt ermöglicht es den Arten, sich besser an veränderte Herausforderung Umweltbedingungen anzupassen. Sie ist eine Grundlage für das Überleben der Arten und für die Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen. Sie ist auch eine Quelle genetischer Ressourcen für Land- und Waldwirtschaft sowie für Forschung und Industrie.

Ziel

Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst. Die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, werden gesichert.

Es soll ein Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Schweiz (Organi- Handlungsfelder

sation, Dokumentation, Monitoring, Rolle und finanzielle Beteiligung der Wirtschaftssektoren) vorgelegt werden, um prioritäre Massnahmen für die Erhaltung der genetischen Vielfalt und für die Vermeidung der genetischen Erosion einzuleiten.

Die verfügbaren genetischen Ressourcen der Schweiz sind zu erfassen, damit Schwerpunkte bezüglich Erhaltungsmassnahmen richtig gesetzt werden können.

Die Variabilität der Arten soll als Kriterium entwickelt und bei der Festlegung von Schutz- oder Vernetzungsgebieten berücksichtigt werden.

Die heutigen Massnahmen (z. B. nationale Aktionspläne, Genbanken, mikrobiologische Stammsammlungen, zoologische oder botanische Gärten) zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Vielfalt sollen fortgesetzt und weiterentwickelt werden.