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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

Natura 2000 Kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäi-

schen Union gemäss der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter, wildlebender, heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Natura 2000 entspricht in der Schweiz dem → Smaragdnetzwerk.

Naturlandschaft Von unmittelbaren menschlichen Aktivitäten unbeeinflusst gebliebe-

ne Landschaft, die lediglich auf dem Zusammenwirken der derzeit herrschenden naturbedingten ökologischen Faktoren beruht.

Natürlich Vom Menschen unveränderter, ursprünglicher Zustand, der durch

die Natur bedingt ist.

Natürliche Ressourcen Natürliche Rohstoffe, die als Input für das Wirtschafssystem dienen

und von der Natur bzw. der Umwelt bereitgestellt werden.

Natürliche Vielfalt Umschreibung von → Biodiversität.

Natürliche Waldverjüngung Begründung eines neuen Bestandes von Bäumen ohne Pflanzung,

sondern durch abfallende Samen der Altbäume.

Naturnaher Eingriff Verantwortungsvoller Eingriff in die Natur oder Bewirtschaftung

einer natürlichen Ressource, so dass die ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist.

Naturnaher Waldbau Naturnaher Waldbau lenkt die Waldentwicklung, um ökonomische,

ökologische und soziale Ziele nachhaltig zu erreichen, und orientiert sich dabei an den natürlichen Lebensabläufen.

Naturschutz Unter Naturschutz werden alle Massnahmen verstanden, welche die

Erhaltung und Förderung der Naturgüter und der ihnen zugewiesenen Werte in der gesamten Landschaft aus ökologischen, wirtschaftlichen, ethischen, historischen, ästhetischen oder emotionalen Gründen anstreben. Zu den Naturwerten gehören die Biodiversität im Sinne des → Weltgipfels von Rio (→ Biodiversitätskonvention) sowie die Vielfalt an Erscheinungen der unbelebten Natur.

Neobiota Sammelbezeichnung für gebietsfremde Arten, die ausserhalb ihres

natürlichen vergangenen oder gegenwärtigen Verbreitungsgebietes nach der Entdeckung Amerikas 1492 durch den Menschen eingeführt wurden.

Nutzniesserprinzip Der Nutzer einer Umweltressource zahlt demjenigen eine Entschä-

digung, der durch Verzicht auf seine Umweltnutzung die Qualität der Ressource erhält (bzw. verbessert) und dadurch Einkommens- bzw. Nutzeneinbussen erleidet.

Nutztier Ein nicht frei lebendes, an den Menschen mehr oder weniger

gewöhntes Tier, dessen Nutzwert überwiegt (z. B. die Kuh als Milchlieferantin).

Öffentliche Güter Güter, bei denen zusätzliche Nutzer nicht vom Konsum ausge-

schlossen werden können (Nichtausschliessbarkeit) und zudem ein zusätzlicher Nutzer auch keine Mehrkosten verursacht (Nichtrivalität im Konsum), wie z. B. saubere Umgebungsluft oder Ruhe.

Ökologische Infrastruktur Zusammenhängendes System von naturnahen und natürlichen

Flächen in der Landschaft, das Kerngebiete mit hoher Biodiversität miteinander verbindet (Biotopverbund) und die Mobilität von Flora und Fauna (Vernetzung der Populationen) sicherstellt. Damit werden funktionsfähige Ökosysteme erhalten oder wiederhergestellt.

Ökologischer Ausgleich auf Bezweckt die Erhaltung und Förderung der Biodiversität der Kulturlandwirtschaftlichen Nutzflä- landschaft durch finanzielle Anreize für das Anlegen von ökologichen nach LwG schen Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wie

z. B. Buntbrachen, Hecken, extensive Wiesen oder Streuflächen.

Der Begriff entstand in der Öko-Beitragsverordnung (OeBV) von 1993.

Ökologischer Ausgleich nach Sammelbegriff für Massnahmen, die der Erhaltung und Wiederher-NHG stellung der Funktion der Lebensräume und ihrer Vernetzung in

intensiv genutzten bzw. dicht besiedelten Kulturlandschaften dienen. Ziel des ökologischen Ausgleichs ist die Förderung der natürlichen Artenvielfalt. Der Begriff ist seit 1991 in der Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert.

Öko-Qualitätsverordnung Gesetzliche Basis für die Abgeltung von qualitativ hochwertigen und (ÖQV) vernetzten Ausgleichsflächen.