Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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JDK und NW halten fest, dass regionale Biodiversitätsziele in enger Kooperation mit den Kantonen zu erarbeiten sind.

HAFL findet es nur schwer nachvollziehbar, warum die Ökologie im Wald mit derart bescheidenen Mitteln ausgestattet sei. AI und SP fordern, dass die Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt ausreichend zu alimentieren seien. VSF ist der Ansicht, dass zusätzliche Forderungen an die Waldwirtschaft finanziell zu entschädigen seien. EVP, GP, Gre, SVS, VKMB und WWF betonen, dass in Anbetracht der knappen finanziellen Mittel keine flächenbezogenen Subventionen ausbezahlt werden sollen sondern nur Leistungen für die Biodiversität, welche über den Grundauftrag der Waldgesetzgebung hinausgehen, finanziert werden sollen.

7.1.2 Landwirtschaft

COOP begrüsst das Kapitel und die Forderung nach einer Optimierung des ökologischen Leistungsnachweises als Voraussetzung für den Empfang von Direktzahlungen. usem befürwortet mehr ökologische Ausgleichsflächen mit entsprechenden Massnahmen und Anreizen in der Landwirtschaftspolitik und weniger gegenteilige Subventionsanreize.

Gemäss aefu, GPS, Gre, PN, SVS und WWF sind die finanziellen Fehlanreize eines der grössten Probleme des derzeitigen Direktzahlungssystems. Die Landwirtschaft kann eine starke inländische Lebensmittelproduktion mit dem Angehen der Ziellücken im Umweltbereich, insbesondere bei der Biodiversität, kombinieren. Diese Fakten sollen klar dargestellt werden.

Science äussert sich zu den negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, wenn zusätzliche ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden. Bsvz, Prom, SBLV, SBV, TG, ZBB und ZBV sind gegen eine Ausdehnung der ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft. SBLV, SBV, SGPV, ZBB, ZBV und ZH stimmen der Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft mittels Erhöhung der ökologischen Qualität von bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen und deren Vernetzung zu.

ZBV beantragt, dass zur Beurteilung der Zielerreichung (Aichi-Biodiversitätsziel 11) //oder nur: (Aichi-Ziel 11)// neben den Flächen der Öko-Qualitätsverordnung (OQV) insbesondere alle ökologischen Ausgleichsflächen, die Sömmerungs- sowie allenfalls die Waldflächen, die weitgehend dem Schutz der Artenvielfalt dienen, mitberücksichtigt werden.

Gemäss PR und SP soll der ökologische Leistungsnachweis, wie es auch im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 geplant ist, als Voraussetzung für den Empfang von Direktzahlungen bezüglich der Anforderungen bei Düngung, Bodenschutz, Pflanzenschutz, ökologischem Ausgleich und der Haltung von seltenen Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten optimiert werden. SKEK fordert, dass im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises auch der Anbau von Kulturpflanzensorten aus dem Nationalen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) entsprechend gefördert werden soll.

aefu, BIO, eq, FiBL, GPS, IP, SVS, SVU, VKMB und WWF wünschen die Erwähnung und Integration der Umweltziele Landwirtschaft.

CHA und CP sind gegen neue Massnahmen und Regulierungen im Landwirtschaftsbereich. Aus Sicht von AN muss für die Landwirtschaft ein vollständiger Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigen Landnutzung auf ökologischer Grundlage als Ziel definiert werden. Hier ist eine umfassende Interessenabwägung nötig, welche die Hauptfaktoren Nahrungsbedarf (qualitativ/quantitativ/vielfältig) und Platzbedarf (Intensität/Gentechnik/Ausgleichsflächen/Raumplanung) mit allen Nebenaspekten ausführlich berücksichtigt.