Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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vaten für knapp. GP dagegen findet, dass sämtliche Waldreservate eingerichtet sein müssten, bevor finanzielle Unterstützung für weitere Waldstrassen gewährt wird, damit keine Strassen in und an Waldreservaten gebaut würden. CHA, CP und eq regen an, dass nichtbewirtschaftete Wälder für Biodiversitätszwecke genutzt werden könnten. Prom schlägt vor, dass hauptsächlich mit Waldflächen die Zielerreichung des Aichi-Zieles 11 ermöglicht werden soll.
SVU fehlt eine gesetzliche Verankerung des naturnahen Waldbaus. KG und SSV fordern, dass die Anforderungen an den naturnahen Waldbau in der Waldverordnung verankert werden. ETH, GP, Gre, KG, PN, SSF, SSV, SVS, VKMB und WWF möchten die Anforderungen an den naturnahen Waldbau in der Strategie genannt und quantifiziert sehen. SL und SVU halten dafür Umweltziele für den Wald für das geeignete Instrument. AG meint, dass die Grundsätze des naturnahen Waldbaus im Rahmen des Massnahmenplans zur Waldpolitik 2020 in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu entwickeln seien. Gre, PN, SVS und WWF weisen darauf hin, dass die erwähnten Anforderungen an den naturnahen Waldbau nicht mit den «Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau» gleichgesetzt werden dürfen. Die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau seien momentan ungenügend und bildeten noch kein Sicherheitsnetz für Anforderungen an den naturnahen Waldbau gemäss Artikel 20 des Waldgesetzes. Die aufgezählten Punkte erachten GP, SVS, SVU und VKMB als unvollständig, und GP, Gre, SVS, VKMB und WWF betonen, dass diese nicht den heute vom Bund definierten Merkmalen des naturnahen Waldbaus entsprächen. Zudem weisen aefu, GP, Gre und WWF darauf hin, dass es keine «gesetzlichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau» gäbe, wie dies in der Strategie genannt sei. BS, JDK und NW wollen keine Detailvorschriften zum naturnahen Waldbau. LU hingegen hält solche Vorschriften in Anbetracht der vielen privaten Waldbesitzer im eigenen Kanton für unumgänglich. KG, SSV und WVS sagen, dass sich die «Weiterentwicklung des naturnahen Waldbaus» laufenden Veränderungen wie z.B. dem Klimawandel anpassen muss. SVF hält fest, dass die Forderung nach mehr Totholz im Wald Haftpflichtfragen aufwirft. WVS sieht einen Konflikt zwischen der Forderung nach mehr Totholz und einer allfälligen Erweiterung der Energieholznutzung. Zudem beeinträchtige eine grosse Totholzmenge die Effizienz der Waldbewirtschaftung.
GP möchte nicht nur eine standortgerechte, sondern eine standortheimische Verjüngung. SFV und WVS merken an, dass eine Naturverjüngung nicht verlangt werden kann, weil diese die Möglichkeit zur Anpassung des Genpools an den Klimawandel mit dem Vorrang der Naturverjüngung zu stark eingeschränkt. Aus demselben Grund plädiert auch WVS für eine standortgerechte und nicht für eine standortheimische Verjüngung. SBLV hält die Förderung standortgerechter Arten für wichtig. TI ist der Meinung, dass Schäden durch Huftiere im Wald zu wenig behandelt werden. SFV und WVS merken an, dass eine standortgerechte Verjüngung wegen hoher Bestände an wild lebenden Huftieren vielerorts nicht erreicht werde. JAG sagt, dass die Akzeptanz von angepassten Wildtierpopulationen im Wald durch die Akteure der Waldwirtschaft von zentraler Bedeutung sei. AI hält ein ganzheitliches Wildtiermanagement für unerlässlich.
PUSCH, SAB, SAV und VLP sind der Meinung, dass eine Flexibilisierung der Waldflächenpolitik angestrebt werden soll, insbesondere zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Berggebiet. HN ist der Ansicht, dass der Entwurf zur Revision WaG, welcher eine Flexibilisierung der Waldflächenpolitik anstrebt, der Strategie Biodiversität Schweiz widerspricht und angepasst werden muss. SG hält fest, dass auch die Ausdehnung von Waldflächen auf Kosten von artenreichen Flächen des Offenlands zu berücksichtigen sei.
Die bessere Vernetzung von Wald und Offenland unterstützten PUSCH und VLP vorbehaltlos. Vog meint, dass Vernetzung Wald-Offenland differenzierter dargestellt werden sollte. ETH hält es für wichtig, dass der Waldrand als Brückenbiotop zwischen Wald- und Kulturlandschaft in der Strategie aufgenommen wird.