Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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aefu, GP, Gre, SVS, SVU, VKMB, Vog und WWF möchten, dass das Primat der natürlichen Regulierung der Wildbestände in der Strategie festgeschrieben wird. Vor der Bestandsregulation sollten immer alle anderen zur Verfügung stehenden, nicht letalen Massnahmen zur Schadenminimierung ausgeschöpft werden. AV findet, dass Jagd und Fischerei als Freizeitnutzungen nur noch für umfassenden Natur- und Umweltschutz zugelassen werden dürfe. JAG hingegen fordert, dass Jagd immer dann zuzulassen sei, wenn sie die Biodiversität nicht negativ beeinflusst. Zudem äussert sich JAG dahingehend, dass es finanzielle Anreize für die Integration von Wildtierarten mit Schadenspotenzial brauche. JDK ist der Ansicht, dass ein ganzheitliches Wildtiermanagement oberste Priorität habe.
aefu, GP, SVS, VKMB und WWF schlagen vor, die Zielgruppe Naturgeniesserinnen und Naturbeobachter in dieses Kapitel aufzunehmen. SIA und SVF halten fest, dass eine natürliche Waldverjüngung auf der ganzen bewirtschafteten Waldfläche möglich sein muss und nicht nur im Schutzwald. JS verlangt eine Förderung der Forschung im Bereich Wildtiermanagement. ETH schlägt eine Verlängerung der Fischer- und Jägerausbildung vor. Vg hält fest, dass ein Ziel zur Nutzungsregulierung regional gefährdeter Arten fehlt.
7.1.4 Tourismus, Sport und Freizeit
NFS hält es für richtig, dass der Sektor Tourismus, Sport und Freizeit in die Strategie Biodiversität miteingeschlossen wird. JS bekräftigt, dass die auf den verschiedenen Ebenen bereits aufgegleisten Massnahmen zur Förderung der Biodiversität gestärkt werden sollen. ETH betont, dass nicht nur neue sondern auch bereits bestehende Angebote biodiversitätsfreundlich gestaltet werden sollten.
SL und SVS fordern, dass intakte Landschaften vor Tourismus bewahrt werden sollen. SGB ist der Ansicht, dass sich der Tourismus insbesondere im Berggebiet nicht weiter ausbreiten und Lebensräume zerstören und zerschneiden dürfe. AV ist der Ansicht, dass sich Tourismus, Sport und Freizeit an die «Gesetze der Landschaft» halten und nicht angepasste Infrastrukturen bis 2020 zurückgebaut werden müssen. AN betont, dass es nicht nötig ist, den Menschen auszuschliessen, sondern dass geeignete und ausgewogene Formen des Miteinanders zu finden seien. SAB betont, dass eine Besucherlenkung das freie Betretungsrecht von Seeufern und Wäldern nicht gefährden dürfe. TCS weist darauf hin, dass Seilbahnen in Berg-und Randregionen für den Tourismus wichtig sind.
CHA und CVP betonen die Wichtigkeit der Biodiversität für die Attraktivität eines Tourismusstandortes. Ens weist auf entsprechende Synergien hin. aefu, CP, GP, SCNAT, SVS, TI, VKMB und WWF finden, dass diese Wichtigkeit zu wenig aufgezeigt sei. KG und SSV äussern die Meinung, dass als wesentliches Kapital des Tourismus und der Naherholungen neben dem eigentlichen Naturwert auch dem Landschaftsbild und insbesondere den Kulturlandschaften grössere Beachtung zu schenken sei.
Vorschläge für zusätzliche Handlungsfelder: eq betont, dass Eigeninitiativen für ein biodiversitätsfreundliches Tourismusangebot einen wichtigen Beitrag an die Biodiversität leisten und den Tourismus fördern können. Morges schlägt vor, dass der Bund Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb von neuen Infrastrukturanlagen setzen solle. ETH ist der Ansicht, dass Tourismusgebiete mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. SCNAT und SVS schlagen als konkrete Massnahme die Förderung von Natur- und Ökotourismus vor. SVS verlangt die Prüfung der Schaffung von Anreizen und Abgaben (z.B. die Einführung einer Biodiversitätstaxe ähnlich der Kurtaxe). Für Naherholungsgebiete sehen KG und SSV einen integralen Ansatz, welcher Landschaftsästhetik, Naturwerte und Nutzung umfasst. Insbesondere soll dabei auch der Wald einbezogen werden, welcher häufig mit eigenen Prozess- und Planungsinstrumenten behandelt wird. KG und SSV weisen darauf hin, dass die Informationsvermittlung insbesondere auch in städtischen Tourismus- und Naherholungsgebieten zu verstärken sei. ETH möchte ein Verbot für Infrastrukturbauten in Schutzgebieten.
Vog weist darauf hin dass, Sportveranstaltungen die Biodiversität nicht fördern können, vielmehr gehe es um die «Schonung der Biodiversität», z.B. durch kompensatorische Massnahmen.