Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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erneuerbarer Energien diskutiert werden. Auch der Zielkonflikt zwischen Biodiversitätsförderung und Energieholznutzung ist gemäss SZF in der SBS zu behandeln. hkbb weist aber darauf hin, dass die Biodiversität nicht als Killerargument für die Realisierung von Alternativenergieprojekten verwendet werden darf.
GPS, SGH, SL, SSF, SVS, SVU, VKMB und WWF betonen, dass der grundsätzlich erwünschte Einsatz erneuerbarer Energien nicht zulasten der Biodiversität erfolgen darf. ETH und IP legen Wert darauf, dass insbesondere diejenigen erneuerbaren Energien gefördert werden, welche sich nicht negativ auf die Biodiversität auswirken.
AQN und SP unterstreichen, dass erneuerbare Energien positive wie auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben können. Kf teilt die Meinung nicht, dass die Nutzung der Windenergie a priori günstige Auswirkungen auf die Biodiversität hat. HN macht denn auch auf die negativen Auswirkungen der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse aufmerksam.
Die Forderung nach einer kantonsübergreifenden und inhaltlich umfassenden Energieplanung ist gemäss PUSCH, SCNAT und VLP sachlich berechtigt. VLP weist aber darauf hin, dass der Bund in der Energiepolitik nur beschränkte Kompetenzen hat. Die Bau- und Planungshoheit über Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien liegt weitgehend bei den Kantonen.
ETH fordert verbindliche und umfassende Standortevaluationen bei Energieprojekten und erachtet eine konsequente Umsetzung der strategischen Ziele im Aktionsplan der Energiestrategie 2050 als zentral und entscheidend. Auch gemäss NW und TI ist die Biodiversität bei der Umsetzung der neuen Energiestrategie 2050 angemessen zu berücksichtigen, und eine bundesinterne Koordination sei zwingend.
Die Planung der Energieversorgung muss gemäss AQN grossräumig und mit globaler Betrachtung aller Einflüsse erfolgen. Dies kann nur in der umfassenden «Energiepolitik 2050» geschehen und nicht in einer Biodiversitätsstrategie.
KG und SSV vermissen Aussagen zu relevanten Bereichen wie Wasser- oder Windkraft.
AQV fordert klare Vorgaben zum Rückbau sämtlicher Wasserkraftanlagen bis spätestens 2050 und einen raschen Abbau der Subventionen für Agrar-Gasanlagen und Agrotreibstoffe bzw. für Energiepflanzenanbau und Energieholz.
7.1.7 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes
Karch begrüsst die Bestrebungen in diesem Kapitel. ETH begrüsst das Kapitel ebenfalls und ist der Meinung, dass der Bund mit der Vorlegung der Strategie Biodiversität eine Vorbildfunktion gegenüber Privaten einnimmt. Er muss deshalb auf seinen eigenen Grundstücken baldmöglichst Förderungsmassnahmen umsetzen und finanzieren. Ausserdem sei die Beschreibung durch den Naturwert zu wenig konkret.
BAS weist darauf hin, dass die im Kapitel beschriebenen Vorgaben die künftigen Handlungsmöglichkeiten des Bundes in Bezug auf seine Grundstücke markant einschränken würden, was gerade auch mit Blick auf die öffentlichen Finanzen nicht unbedenklich sein dürfte.
Gemäss AG ist die Forderung nach einer biodiversitätsschonenden Bewirtschaftung der Flächen (z.B. Strassen- und Bahnböschungen) zu ergänzen.
Vog verlangt eine nebst der Erwähnung des VBS noch die Nennung anderer bundesnahe Betriebe, auf die der Bund Einfluss nehmen soll. SSF weist ebenfalls darauf hin, dass neben dem VBS auch Brücken (Astra) und Gebäude verschiedener Bundesbereiche einen wertvollen Beitrag zur Förderung von tierischen und pflanzlichen Habitatspezialisten leisten können. Die Möglichkeit der Förderung dieser Organismen sollte als Aktivaufgabe für den Bund formuliert werden.