Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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Aus Sicht von aefu, BE, GPS, Gre, LU, VKMB, VSSG und WWF braucht es eine nationale Strategie, die aufzeigt, welche invasiven Arten mit welchen Massnahmen wirksam bekämpft werden können. Darin soll enthalten sein, welche Arten überhaupt effektiv bekämpft werden können und mit welchen Massnahmen und an welchen Orten, sowie welchen finanziellen und personellen Aufwand dies zur Folge hat. BE und SBB sind der Auffassung, dass dem Problem der invasiven Neophyten ein eigenes Kapitel und ein eigenes Ziel in der SBS zu widmen sei. Auch aefu, SVS, VKMB, Vog und WWF stellen die Frage, ob die invasiven Neobioten unter den «prioritären oder gefährdeten Arten» behandelt werden sollen.
Zoo wünscht, dass auf die Rolle der Zoos als Partner bei spezifischen Massnahmen zur Verbesserung des Zustands stark gefährdeter oder prioritärer Arten hingewiesen wird. IUCN wünscht, dass Bund und Kantone Zoos und botanische Gärten beim Ex-situ-Schutz bedrohter Arten unterstützen.
Lausanne weist darauf hin, dass im Vollzug erhebliche Probleme bestehen und es deswegen zu prüfen sei, ob man nicht z. B. den Verkauf von gewissen Arten und Sorten verbieten kann.
TI legt dar, dass die Bekämpfung invasiver Neophyten mit Schadenspotenzial im Tessin eine sehr grosse Herausforderung sei, die im Aktionsplan berücksichtigt werden müsse.
Gemäss ETH soll eine Rückkehr von ausgestorbenen Arten angestrebt werden. Das Konzept der Artenförderung soll zudem auf diejenigen Arten ausgeweitet werden, die aufgrund ihrer bisher ungenügenden Erforschung noch nicht in der Liste national prioritärer Arten aufgeführt sind.
Karch wünscht sich eine Umformulierung des Ziels: «Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert, und Bestandesrückgänge und das Aussterben werden so weit wie möglich unterbunden.» Der Nebensatz «für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt» sei zu streichen.
7.4 Erhaltung der genetischen Vielfalt
Gemäss aefu, clean, GPS, Gre, PN, SVS, VKNB und WWF soll die genetische Verarmung bis 2020 nicht nur gebremst, sondern gestoppt werden. Die Schweiz solle sich nicht damit zufriedengeben, die Abnahme der genetischen Vielfalt nur zu verlangsamen. ETH wünscht die Aufnahme der ausdrücklichen Förderung der einheimischen genetischen Vielfalt in der Zielformulierung. Aus Sicht LU soll die Zielformulierung positiv formuliert werden, indem die vorhandene genetische Vielfalt erhalten und gefördert werden soll.
Aus Sicht BVB und sgv wird es als sinnvoller erachtet, genügend grosse Populationen zu erhalten und in einer internationalen Koordination dafür zu sorgen, dass dies anderenorts ebenfalls geschieht. Auch TI ist der Ansicht, dass nicht nur Arten, sondern auch deren Populationen gesichert werden müssen. Vog möchte die Absicht in der SBS verankert sehen, eine Art im ganzen natürlichen Verbreitungsgebiet zu erhalten.
IUCN und SVS wünschen eine Quantifizierung des Ziels, indem genannt wird, dass mindestens 70% der gegenwärtigen Vielfalt von Nutztieren und –pflanzen langfristig erhalten bleiben.
SKEK erachtet es als wichtig zu erwähnen, dass bei der Erhaltung der Kulturpflanzen die Diversität, die erhalten werden soll, auf der Ebene der Sorten und Klone liegt – im Gegensatz zu den Wildpflanzen, bei denen es mehrheitlich um die Erhaltung der Arten geht. Auch TI vertritt die Position, dass Kulturarten besser von Wildarten unterschieden werden sollen.
Gemäss SPS erfordert der Umgang mit Arten, die zu Konflikten führen (z. B. Wolf und Bär), Konzepte, welche den Artenschutz und die Schadenminimierung gewährleisten. Die Prävention muss ein zentraler Pfeiler sein.