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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten

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Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX

f. Brennstoffanlagen in Maschinenräumen;

g. Lagerung von Brennstoffen;

h. Betankungs- und Verteilungssystem für Brennstoffe;

i. Belüftungssysteme;

j. Lenzleitungssystem und Speigatten;

k. Brennstofffilter;

l. Einrichtung zur Reinigung oder zum Spülen von Systemen, die Brennstoffe enthalten.

Kapitel 3

3 Brandschutz

3.1 Allgemeines

Zusätzlich zu den Anforderungen nach SOLAS Kap. II-2 gelten die Bestimmungen dieses Kapitels.

3.2 Anwendbare technische Bestimmungen im Bereich des Brandschutzes

Die nachfolgend aufgeführten Bereiche müssen den Regeln der Technik in Bezug auf den verwendeten Energieträger entsprechen:

a. Isolationen von Komponenten der Brennstoffanlage;

b. Isolation der Abteilungen die Brennstoffanlagen enthalten;

c. Feuerlöschanlagen;

d. Brandmelde- und Alarmanlagen.

Kapitel 4

4 Elektrische Einrichtungen

4.1 Allgemeines

4.1.1 Die Anforderungen dieses Kapitels gelten zusammen mit den Regeln der

Technik für elektrische Einrichtungen an Bord von Fahrgastschiffen.

4.1.2 Die elektrische Einrichtung und Ausrüstung einschliesslich der Verkabe-

lung dürfen in der Regel nicht in gefährlichen Bereichen installiert werden, ausgenommen, sie werden dort aus betrieblichen Gründen benötigt. Die Art der Einrichtung und Ausrüstung muss den Anforderungen an die Installation in der jeweiligen Zone entsprechen.

4.1.3 Die Betankungsanlage an Land und auf dem Schiff müssen an das gleiche

elektrische Potenzial angeschlossen werden, wenn ein entzündlicher Brennstoff betankt wird.

4.1.4 Kabeldurchführungen durch Decks, Wände und Schotten müssen die

Ausbreitung von Brennstoffen jederzeit wirkungsvoll verhindern.

4.1.5 Belüftungskanäle müssen in die gleiche Zone eingeteilt werden wie der