Vorlage
Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 118Fedlex · Vorlage
Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX
belüftete Raum.
4.2 Zuteilung zu Zonen
Eine vorhandene Ventilationseinrichtung oder Einrichtungen zur Erzeugung von Überdruck in einem Raum oder einem Kanal können die Zuteilung zu den nachfolgenden Zonen beeinflussen.
4.2.1 Gefährlicher Bereich Zone 0
Der Innenbereich von
a. Tanks für die Lagerung von besonderen Energieträgern, die bezüglich der Explosionsgefahr mindestens den gleichen Gefährdungsgrad aufweisen wie Gas;
b. Rohrleitungen von Druckentlastungssystemen;
c. Rohrleitungen von Belüftungssystemen für Tanks, Rohre und Ausrüstungen3.
4.2.2 Gefährlicher Bereich Zone 1
a. Tankraum;
b. Gaskompressorraum;
c. Bereiche auf offenem Deck, oder halbgeschlossene Räume auf Deck, innerhalb von 3 m um alle Gastankanschlüsse, Auslassöffnungen zum Entweichen von Gas-Luftgemischen4, Mehrwegeventile in Betankungsleitungen, anderen Gasventilen, Gasrohrflansche, Belüftungsauslässen von Gaspumpenräumen und Öffnungen zur Druckentlastung von Gastanks;
d. Bereiche auf offenen Decks oder halbgeschlossene Räume auf Deck, innerhalb von 1,5 m von Eingängen zu Gaskompressorräumen, Belüftungseinlässen von Gaskompressorräumen und anderen Öffnungen in Räumen der Zone 1;
e. Bereiche auf offenen Decks innerhalb von Auffangeinrichtungen für Brennstoffe aus Lecks, welche Mehrwegventile in Betankungsleitungen umgeben, einschliesslich eines Bereiches von 3 m hinter diesen Ventilen, bis zu einer Höhe von 2.4 m über dem Deck;
f. Räume zur Aufbewahrung von Brennstoffschläuchen;
g. Geschlossene oder halbgeschlossene Räume in welchen sich Brennstoff führende Rohre befinden, wie z. B. Kanäle um Gasrohre, Gehäuse für Gasventile, halbgeschlossene Betankungsstationen;
h. ESD-geschützte Maschinenräume.
3 Die Einrichtungen und die elektrischen Geräte, welche mit alternativen Brennstoffen in Kontakt sind, die bezüglich der Explosionsgefahr mindestens den gleichen Gefährdungsgrad aufweisen wie Gas, müssen für den Einsatz in Zone 0 zertifiziert sein. In Schutzrohren installierte Temperatur- und Drucksensoren ohne zusätzliche Trennungskammer müssen eigensicher (Typ Ex-ia) sein.
4 Solche Bereiche sind, zum Beispiel alle Bereiche im Umkreis von 3 m von Gastankluken, Auslauföffnungen oder sich auf offenem Deck befindenden Peilrohren für Gastanks und Gasdampfauslässe