Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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Kernpunkte: Die Schweizer Umsetzung des internationalen Regelwerks

Auf internationaler und nationaler Ebene war der Grundkonsens nach der Finanzkrise von 2008/2009 klar: Es braucht strengere Eigenmittel-Vorschriften für die Bankenbranche. Unter der Führung der Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsicht (GHOS) und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) wurde in den letzten drei Jahren das neue Regelwerk Basel III entworfen. Dieses verlangt von den Banken, dass sie deutlich mehr Eigenmittel halten, das zudem von besserer Qualität ist (Verlustabsorptions-Fähigkeit).

Auf diesem internationalen Hintergrund sollen jetzt die Schweizer Vorschriften für die Ausstattung der Banken mit Eigenmitteln revidiert werden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) will den internationalen Standard Basel III übernehmen und ihn ergänzen mit transparenten, spezifisch auf die Schweizer Verhältnisse abgestimmten Eigenmittelpuffern. Damit soll die bis jetzt geltende nationale Umsetzung des Standards Basel II samt seinen Zuschlägen, Discounts und sonstigen Spezialregeln („Swiss finish“) ersetzt werden. Dieser Systemwechsel, der von einer Nationalen Arbeitsgruppe mit allen die betroffenen Institute vertretenden Verbänden erarbeitet wurde, bringt im Wesentlichen folgende Vorteile:

• Mehr Klarheit: Viele Zuschläge, Discounts oder Spezialregeln, die der Swiss finish seit seiner Ein-

führung bei der nationalen Umsetzung von Basel I Ende der 1980er Jahre beinhaltete, werden abgelöst durch die klareren und einfachen internationalen Vorschriften.

• Höhere Eigenmittelanforderungen insgesamt: Neben den Mindestanforderungen und dem Eigen-

mittelpuffer nach Basel III sind nach FINMA-Richtlinien explizit zusätzliche Eigenmittel zu halten, deren Höhe sich nach risikoorientierten Grössen bemisst (Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und mindestens erforderliche Eigenmittel, vgl. das FINMA-Rundschreiben 11/2). Die prudenzielle Grundphilosophie, dass die Schweizer Eigenmittelregulierung über die internationalen Mindeststandards hinausgehen sollen, wird damit fortgeführt und noch verstärkt.

• Mehr Transparenz: Die höheren Eigenmittelanforderungen an Schweizer Institute werden nicht

mehr selektiv und gegen aussen wenig sichtbar in den Schweizer Mindestanforderungen definiert (bisher Säule 1), sondern transparent in der Kategorie der zusätzlichen Eigenmittel ausgewiesen.

• Bessere Vergleichbarkeit: Die Kapitalquoten der Schweizer Institute werden direkt vergleichbar mit

den international geltenden Standards. Damit muss die Einhaltung der Basler Mindeststandards gegenüber internationalen Überwachungsgremien nicht mehr gerechtfertigt werden, um die Einzelheiten der Schweizer Sonderlösung zu legitimieren.

• Höhere Zielgenauigkeit: Die neuen Vorschriften treffen die richtigen Institute. Die Banken werden

in fünf grössen- und risikoorientierte Aufsichtskategorien eingeteilt. Je höher die Einteilung der Bank in diese Kategorien, umso grösser sind die zusätzlichen Eigenmittel-Vorschriften.

• Bessere Risiko-Kontrolle: Indem auch die Vorschriften zur Risikoverteilung für alle Institute an die

internationalen Normen angeglichen werden, werden in Zukunft die Klumpenrisiken der einzelnen Institute weniger unterschätzt.

Die Schweizer Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften besteht einerseits aus den nach dem internationalen Regelwerk ermittelten Mindestanforderungen, dem Eigenmittelpuffer und dem antizyklischen Puffer („Basel pur“) – dies sind die internationalen Mindeststandards. Dazu kommen zusätzliche Eigenmittelanforderungen die die FINMA in Abhängigkeit von der Grösse der Bank erlässt (Schweizer Zuschläge).

Die neuen Vorschriften sollen rasch, das heisst am 01.01.2013 in Kraft treten, mit den Übergangsfristen des internationalen Regelwerks. Die über 300 Banken in der Schweiz sind wegen ihrer heutigen Kapitalausstattung und ihren divergierenden Geschäftsmodellen jedoch in unterschiedlichem Ausmass betroffen: Die grössten Auswirkungen müssen die beiden Grossbanken gewärtigen, für die die Too-Big-To-Fail-Regulierungsvorlage weitere, noch strengere Vorschriften definiert. Vereinfacht gesagt wird relativ zu den Basler Mindeststandards von den grossen Instituten in Zukunft deutlich mehr

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