Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
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Erfordernisse an hartem Kernkapital steigen also in Zeiten, zu denen der antizyklische Puffer seine volle Wirkung entfaltet, temporär auf bis zu 9.5% an.
Bei den Umsetzungsarbeiten in Schweizer Recht verfolgte die FINMA das Ziel, die internationalen Mindestvorschriften und Kalibrierungen zu übernehmen, d.h. die Umsetzung im Bereich Eigenmittel und Risikoverteilungsvorschriften ohne „Swiss finish“ zu verfolgen, um damit die schweizerische Ge-
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setzgebung in diesen Bereichen den internationalen Vorgaben anzugleichen .
Ausgenommen aus der vorliegenden Revision der ERV bleibt die Umsetzung der national besonderen Anforderungen für systemisch relevante Banken. Die Umsetzung des „Too-big-to-fail“-Pakets wird in einer separaten zeitlichen Planung erst in die ERV als „5. Titel“ eingefügt , wenn der dazu notwendige, zur Zeit laufende Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.
2 Dazu kommen die spezifischen Schweizer Zuschläge, die je nach Grösse der Bank differieren. / 11/87