Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Eigenkapital verlangt, mittelgrosse Banken brauchen im Durchschnitt etwas mehr Eigenmittel und kleinere Banken werden nicht oder nur marginal stärker belastet oder in einigen Fällen sogar entlastet. Die meisten Schweizer Institute verfügen bereits heute über genügend Eigenmittel von hoher Qualität, um die Schweizer Umsetzung der neuen, internationalen Eigenmittelvorschriften zu erfüllen.
Die Umstellungskosten für die Institute bewegen sich gemäss Schätzungen auf einem bewältigbaren Niveau, wenn es in Bezug gesetzt wird zu den gesamten IT-Kosten und zu der Bedeutung der regulatorischen Neuerungen: Kleinere und mittlere Banken rechnen mit Kosten in der Grössenordnung bis CHF 300‘000.-, die grossen Institute müssen mit einem tiefen einstelligen Millionenbetrag rechnen, sofern sie ihre Systeme nicht bereits umgestellt haben.
Die volkswirtschaftlichen Folgen sind nach Einschätzung der FINMA ebenfalls gering. Durch die Anpassung der Mindesteigenmittelanforderungen an den internationalen Standard kann es zu Mehrbelastungen in gewissen Sektoren der Kreditwirtschaft kommen (v.a. landwirtschaftliche oder gewerbliche Bauten). Dagegen ist aufgrund von makroökonomischen Analysen nicht zu erwarten, dass es wegen der neuen Regeln zu einer generellen Kreditverknappung in der Schweiz kommen wird. Die Modellrechnungen der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beauftragten Macroeconomic Assessment Group (MAG) gehen von einem BIP-Rückgang von weniger als 0.2% maximal nach viereinhalb Jahren aus. Die Werte für die Schweiz dürften tiefer liegen, da die Schweiz zwar international eine sehr hohe Kreditinanspruchnahme pro Kopf der Bevölkerung aufweist. Der allergrösste Teil der Kreditinanspruchnahme geht jedoch auf die Hypothekenfinanzierung zurück. Das Volumen der direkt wachstumsrelevanten Kredite (z.B. für KMU) ist in der Schweiz deutlich tiefer als in den meisten anderen Ländern.
Mit der hier vorgeschlagenen Revision der ERV und der entsprechenden FINMA-Ausführungsbestimmungen sind noch nicht alle Elemente des internationalen Basel-III-Regelwerks umgesetzt: Die Einführung einer (ungewichteten) Leverage Ratio und neuer Mindeststandards bezüglich Liquiditätsrisiken unterliegen noch vorgelagerten Beobachtungsperioden, um gegebenenfalls auftretende „unbeabsichtigte Konsequenzen“ zu identifizieren. Entsprechende Revisionsvorlagen werden ab nächstem Jahr für die Schweizer Banken folgen.
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