Bericht BauPG
Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 95 Seiten
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Übersicht
Das Bauprodukterecht des Bundes soll an die neue europäische Bauprodukteve-
rordnung angepasst werden, damit die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die schweizerische Volkswirtschaft in diesem bedeutenden Wirtschaftssektor nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Gleichzeitig soll
das Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicher-
heit sorgen, das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestalten sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.
Ausgangslage
Mit dem Bauprodukterecht des Bundes wurde im Jahre 2001 die Grundlage dafür geschaffen, dass das bilaterale Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) im Jahre 2008 um ein Kapitel für Bauprodukte erweitert werden konnte. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und gewährleistet für die schweizerischen Exporteurinnen die am europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte teilnehmen wollten, „gleich lange Spiesse“, weil Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Ausserdem eröffnet das MRA einen europaweiten Markt für schweizerische Konformitätsbewertungsstellen, die Produktprüfungen, Produktzertifizierungen und Zertifizierungen der werkseigenen Produktionskontrolle durchführen. Schliesslich profitieren von der Marktöffnung durch das MRA auch die Verwenderinnen und Verwender von Bauprodukten infolge eines deutlich gewachsenen Produktangebots, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und des entsprechenden Wettbewerbs in der Branche. Das Bauprodukterecht von 2001 setzte die bisherige europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG um. Diese wird nunmehr von der im April 2011 in Kraft getretenen europäischen Bauprodukteverordnung (CPR) abgelöst. Damit ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der EU und der Schweiz nicht mehr gegeben. Diese Gleichwertigkeit ist jedoch die Voraussetzung für den Fortbestand des bilateralen Regelwerks in diesem Sektor. Die Revision des Bauprodukterechts des Bundes soll eine europakompatible Anpassung an das neue europäische Bauprodukterecht gewährleisten, damit das MRA-Bauproduktekapitel weitergeführt werden kann und dessen Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft auch zukünftig erhalten bleiben.
Inhalt der Vorlage
Reduktion von Belastungen für Herstellerinnen: Es soll das an der Deklaration von Produktleistungen orientierte neue Konzept zum Inverkehrbringen von Bauprodukten eingeführt werden. Dies bringt Vereinfachungen und Erleichterungen für Schweizer Herstellerinnen, die nicht mehr die Konformität des Produkts mit den jeweiligen Normen nachweisen müssen, sondern lediglich die harmonisierten Bewertungsverfahren der Normen anzuwenden haben. Das Brauchbarkeitserfordernis