Bericht BauPG
Vernehmlassung 2011/94: Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV) · 95 Seiten
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wird als Voraussetzung für das Inverkehrbringen aus der Gesetzgebung entfernt. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Belastungen der Herstellerin reduziert: Sie muss auch in der Schweiz nur noch Produktleistungen zu Produktmerkmalen deklarieren, für welche es eine gesetzliche Bestimmung gibt. Dies soll helfen, Kosten für unnötige Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen im Bauproduktebereich einzusparen und Bürokratie abzubauen.
Marktorientierung: Das neue Konzept zum Inverkehrbringen von Bauprodukten ist zugleich ein „marktorientierter Ansatz“: Grundsätzlich soll nicht der Staat alle oder die überwiegende Zahl der Produktleistungen festlegen, sondern nur noch dann Anforderungen an das Produkt definieren, wenn dies zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder von Arbeitnehmenden oder zur Verwirklichung anderer überwiegender öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit den Grundanforderungen an Bauwerke angezeigt ist. Das revidierte Bauproduktegesetz (BauPG) geht wie die CPR davon aus, dass die Verwenderinnen und Verwender bestimmen, ob ein Produkt für den von ihnen verfolgten Zweck brauchbar ist oder nicht. Diese Produktauswahl findet am Markt über die Nachfrage statt und wird in privatrechtlichen Verträgen oder Bauaufträgen niedergelegt. Durch diese grössere Freiheit bei der Produktherstellung sollte auch die Produktdiversität zunehmen und sich das Angebot vergrössern.
Transparenz: Gleichzeitig soll der Bauproduktebereich transparenter werden, indem er an den harmonisierten technischen Normen (hEN) und Europäischen Technischen Bewertungen (ETB) ausgerichtet wird. Wenn ein Bauprodukt von einer hEN erfasst oder anhand einer ETB bewertet wird, ist zukünftig eine „Leistungserklärung“ zu erstellen. Die Leistungserklärung ist der Schlüssel für das Inverkehrbringen eines Bauprodukts in der Zukunft: Sie dient vor allem auch der europaweiten Vergleichbarkeit der Produktleistungen, was den beschaffenden und verwendenden Wirtschaftsteilnehmerinnen und –teilnehmern am Markt zugutekommen soll. Die hEN sind heute infolge ihrer Übernahme ins Schweizer Normenwerk schweizerische Normen. Sie bilden zusammen mit den auch von schweizerischen Technischen Bewertungsstellen erarbeiteten Europäischen Bewertungsdokumenten die technische Voraussetzung dafür, dass in diesem Sektor bestehende Handelshemmnisse abgebaut und keine neuen Handelshemmnisse aufgebaut werden. Auf dieser Grundlage werden die Nachweise geführt und Bewertungen (Prüfungen, Zertifizierungen) durchgeführt, die dann im Rahmen des MRA gegenseitig anerkannt werden.
Vereinfachungen: Insbesondere Bauprodukte, die von KMU hergestellt werden oder die individuell gefertigt werden, sollen von Verfahrenserleichterungen profitieren.
Rechtssicherheit: Mit einer detaillierten Beschreibung der Verantwortlichkeiten der Herstellerinnen, Importeurinnen und Händlerinnen soll die teilweise in den letzten Jahren in der Praxis beobachtete Rechtsunsicherheit im Bauproduktebereich beseitigt werden. Zugleich soll der Verwenderin und dem Verwender eines Bauprodukts eine verlässliche, sichere und zutreffende Information zu den Produktleistungen über die gesamte Lieferkette hinweg zugänglich gemacht werden.