Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/107: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 32 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser
Vorprüfung der Organisatoren der entsprechenden Weiterbildungen. Insofern können wir den hohen Standard von Aus- und Weiterbildung unserer FachtitelträgerInnen gewährleisten. Durch die geplante Revision kann nun die aus unserer Sicht unhaltbare Schlechterstellung der KVG-PatientInnen gegenüber den UVG-PatientInnen behoben werden.
Wir nutzen die Gelegenheit, an dieser Stelle unserer Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass eine entsprechende Änderung von KVV und KLV auch für Leistungen der psychologischen PsychotherapeutInnen weiterverfolgt wird. Auch bei diesen Fachpersonen bringt das PsyG eine verbindliche Regelung der Aus- und Weiterbildung. Entsprechend wird denn auch in den Erläuterungen zum vorliegenden Projekt auf die Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Prelicz-Huber Bezug genommen. In dieser erklärt der Bundesrat, dass die Prüfung einer Anpassung der KVV im Zentrum der Überlegungen stehen dürfte. Die konkreten Bedingungen zur Übernahme der Kosten von Leistungen der psychologischen PsychoherapeutInnen (z.B. Art, Umfang, Modalitäten der Überprüfung der Leistungspflicht) wären im Detail in der KLV zu regeln.
Wir begrüssen ausdrücklich, dass Neuropsychologinnen und Neuropsychologen mög- H+ lichst rasch auf ärztliche Anordnung hin Leistungen selbständig und auf eigene
Rechnung erbringen dürfen. Dies ist bekanntlich die Voraussetzung dafür, dass die Leistungen auch tariflich abgebildet werden können. Nicht zuletzt räumt die Verordnung eine bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen KVG- und UVG-versicherten Patienten aus dem Weg.
Neuropsychologie für Spitäler und Kliniken von grosser Bedeutung
In Schweizer Spitälern und Kliniken sind ambulant erbrachte neuropsychologische Leistungen von grosser Bedeutung, sowohl in der Diagnostik wie auch in der Therapie. Besonders betroffen sind akutsomatische Spital- und Klinikambulatorien der Neurologie und Neurochirurgie, die Rehabilitation, Psychiatrie und Geriatrie. Die differenzierte Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit und ihre differnzialdiagnostische Zuordnung schaffen wesentliche Voraussetzungen für die weitere Therapieplanung und Rehabilitation von Patienten, insbesondere für die soziale Reintegration von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem stehen der Neuropsychologie wirksame und bislang noch unzureichend genutzte therapeutische Möglichkeiten zur Verfügung, die den Krankheitsverlauf günstig beeinflussen können. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist zu erwarten, dass die Bedeutung der ambulanten neuropsychologischen Abklärung steigt.
Heutige Situation nicht mehr länger haltbar
Die aktuelle Gesetzgebung verwehrt den Patienten oft die Möglichkeit, eine für sie notwendige und sinnvolle neuropsychologische ambulante Therapie zu erhalten, wenn die sozialen Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, obwohl die Neuropsychologie eine wirkungsvolle medizinische Leistung wäre. Stattdessen müssen die Spitäler und Kliniken auf Ergotherapie oder delegierte Psychotherapie zurückgreifen, um innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Diese Situation ist für die Neuropsychologie so nicht länger haltbar.
Attraktive Rahmenbedingungen wichtig um Rekrutierungsengpässe zu vermeiden Unsere Mitglieder haben vermehrt damit zu kämpfen, qualifizierte Mitarbeitende in den verschiedenen Bereichen zu rekrutieren, besonders im Bereich Neuropsychologie und -psychiatrie. Der Beruf des Neuropsychologen bzw. der Neuropsychologin muss attraktiv bleiben und einen hohen Stellenwert behalten, um nicht ernsthafte Versorgungsprobleme zu riskieren. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die bei unseren Mitgliedern angestellten Neuropsychologinnen und Neuropsychologen die Zulassungsvoraussetzungen ohne unnötige Hürden erfüllen können, namentlich einen universitären Masterabschluss und eine mehrjährigen postgradualen Fachausbildung.
Wir beziehen unsere Ausführungen auf die Änderungen betreffend das Praxislabor. Hausärzte