Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/107: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 32 Seiten
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2.3 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des Projekts
Bemerkungen zu Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe. f KVV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser
santésuisse befürwortet die Zulassung der Neuropsychologen und -psychologinnen santésuisse ausschliesslich im Bereich der Diagnostik im Umfang von 6 Sitzungen, max. 2 pro Jahr,
in direkter Anlehnung an den zwischen santésuisse und der Schweizerischen Vereini-
gung der NeuropsychologInnen (SVNP / ASNP) ausgearbeiteten Vorschlag zuhanden
der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen
(ELGK). Eine weitergehende Zulassung der Neuropsychologen- und psychologinnen
zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung lehnen wir entschieden ab, da
die Wirksamkeit - insbesondere der neuropsychologischen Therapie - nicht nachgewie-
sen ist. Zudem würde dies zu einer riesigen Kostenexplosion führen. Die Limitierung auf
den Bereich der Diagnostik im Umfang von 6 Sitzungen, max. 2 pro Jahr, ist explizit in
der KLV festzuhalten. Unter diesem Vorbehalt stimmen wir Art. 46 Abs. 1 Bst. (neu) f
KVV zu.
Die vorgesehene Revision der KVV (Art. 46 Abs. I Bst. f und Art. 50b KVV) sei aufzu- SBAP schieben und im Rahmen der geplanten Aufnahme der nichtärztlichen Psychotherapeu-
ten in die Liste selbstständiger Leistungserbringer auf ärztliche Anordnung gemäss Art.
46 KVV zu behandeln