Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/107: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 32 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Den Antrag „Vergütung von Blutanalysen bei Hausbesuchen“ hat die FMH erstellt und Schweiz beim BAG eingereicht. Er erfolgte in Zusammenarbeit mit Vertretern der Swiss Federation of Specialities in Medicine (SFSM), der Konferenz der kantonalen Aerztegesellschaften (KKA), dem Kollegium für Hausarztmedizin (KHM), der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM), der Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Medizin (SGAM), der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und dem Verein für medizinische Qualitätskontrolle (MQ). Hausärzte Schweiz als berufspolitische Dachverband von SGIM, SGAM und SGP war folglich indirekt in die Erarbeitung einbezogen. Hausärzte Schweiz unterstützt nach wie vor die Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium. Wir schlagen in lediglich einem Punkt eine Präzisierung im erläuternden Bericht vor. Auf Seite 3 des Berichts heisst es wörtlich: „Eine gewisse Gefahr besteht einzig darin, dass in Alters- oder Pflegeheimen sog. Point-of-Care-Laboratorien entstehen könnten, welche aus fix stationierten Laborgeräten bestehen und von Pflege- oder Hilfspersonal des Heims anstelle des behandelnden Arztes bedient werden. Aber auch in diesen Fällen hat der Arzt auf Krankenbesuch die Verantwortung für die Durchführung der Analysen zu übernehmen, d.h. es handelt sich um Leistungen des ärztlichen Praxislaboratoriums.“ Wir weisen darauf hin, dass vier der sechs gelisteten Analysen mittels Schnelltests/Streifen durchgeführt werden, die restlichen zwei mittels kleinen portablen Geräten. Das bedeutet konkret: Alle für die Analysen benötigten Geräte und Materialien werden problemlos im Notfallkoffer transportiert. Wir sehen deshalb die im Bericht vorgebrachte „Gefahr“ nicht, dass auf Grund dieser sechs Analysen in einem Heim ein „Point-of-Care-Laboratorium“ entstehen könnte.

PharmaSuisse hat grundsätzlich keine fachlichen Bedenken gegen die Aufnahme der pharmaSuisqualifizierten Neuropsychologen als Leistungserbringer in der KLV. Aus generellen se Überlegungen erachten wir jedoch die Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht.

Wir sind der Ansicht, dass vor der Aufnahme weiterer Leistungserbringer zu Lasten der Grundversicherung zuerst die Grundsatzfragen geklärt werden müssen. Insbesondere sind folgende Fragen vorgängig zu klären: Was ist die Zukünftige Aufgabe der Medizinalpersonen welche zu Lasten der OKP tätig sind? Was ist die Aufgabe von weiteren Gesundheitsfachpersonen welche Leistungen gegenüber den Patienten erbringen? Die beabsichtigte Aufnahme wird als Präzedenzfall gelten und es ist zu erwarten, dass viele weitere Gesundheitsberufe denselben Weg bestreiten werden. Es fehlen einerseits klare, generell geltende Vision über die Leistungserbringung nach KVG sowie allgemeine Kriterien, um die nächsten ähnlichen Anträge seitens weiterer Gesundheitsberufe unter Einhaltung der Rechtsgleichheit zu beurteilen.

PharmaSuisse begrüsst die Anpassung der Analysenliste zu Gunsten der Praxislabore. Wir beantragen jedoch, dass die Analysenliste ebenfalls für Sofort-Analysen, die anlässlich einer telemedizinischen Konsultation in einer Apotheke durchgeführt werden, angepasst wird. Gerade mit solchen Analysen können die Patienten frühzeitig der richtigen Behandlung zugeführt und Folgekosten durch verspätete Behandlung vermieden werden.

Ergänzungsantrag: Die Anpassung der Analysenliste soll ebenfalls während einer telemedizinischen Konsultation für die Durchführung der betroffenen Sofortanalysen in einer Offizinapotheke gelten.

Die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) be- SGV dankt sich für die Einladung im Anhörungsverfahren. Zugleich bitten wir um Verständnis für die verspätete Abgabe unseres Votums.

Die SGV befürwortet beide Änderungen

1. KVV: Neuropsychologen

Die bisherige Regelung benachteiligte die Neuropsychologen in freier Praxis gegenüber denjenigen von Spitalambulatorien. Die neue Regelung sorgt für gleich lange Spiesse.

2. KLV: Analysenliste