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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Einleitung Anhörung

Nr. Verordnung Anpas- Wichtigste Änderungen Seite SR-Nr. sung

4 Ackerbaubei- Totalre-  Festlegung der Kulturen, die einen Beitrag nach Ar-193

tragsverord- vision tikel 54 LwG erhalten, der Beitragshöhe, der Vornung (ABBV) aussetzungen für eine Beitragsgewährung und 910.17 möglicher Sanktionen (abgestimmt auf die DZV);

Neue Bezeich-  Die Höhe der Beiträge wird infolge der Stützungsnung: Einzel- erhöhung des Ackerbaus gegenüber dem Grünkulturbei- land, der Wirtschaftlichkeit einzelner Kulturen sowie tragsverord- der geringen Produktion von Körnerleguminosen nung (EKBV) festgelegt.

5 Landwirtschaft- Teilrevi-  Anpassung der SAK-Faktoren aufgrund des techni-209

liche Begriffs- sion schen Fortschritts und der gestiegenen Arbeitsproverordnung duktivität;

(LBV)

 Mindestgrösse für die formelle Anerkennung eines 910.91

Betriebes wird auf 0,25 SAK festgelegt;

 Einführung einer Definition für Leistungen für die landwirtschaftliche Produktion und für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten;

 Flächendefinitionen werden überarbeitet:

o Hecken-, Feld- und Ufergehölze werden der Betriebsfläche und nicht mehr der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) zugeordnet;

o Die neue Biodiversitätsförderfläche Uferbereich wird als Element der Betriebsfläche aufgenommen;

o Flächen mit Photovoltaik-Anlagen gelten nicht als LN;

 Tiere der Pferdegattung, die als Heimtier bezeichnet sind, gelten nicht als Nutztiere.

6 Strukturverbes- Teilrevi-  Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch An-223

serungsverord- sion reize zur Kooperation zur Senkung der Produktinung (SVV) onskosten;

913.1

 Förderung der strategischen Investitionspolitik durch Nachweis der langfristigen Tragbarkeit und durch eine gesamtbetriebliche Risikobeurteilung der vorgesehenen Investition;

 Abfederung der tieferen SAK-Faktoren gemäss LBV und Vereinfachung des Vollzugs durch eine weitgehende Harmonisierung mit der Gewerbegrenze nach Artikel 7 BGBB;

 Ersatz des unbestimmten Begriffs „ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich“ durch eine einfach vollziehbare Grenze von 10 km Fahrdistanz;

 Aufhebung der Begrenzung des Einkommens und Erhöhung der Vermögensfreigrenze für verheiratete Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen;

 Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität durch ein Anhörungsverfahren bei grossen Projekten, die obligatorische Publikation bestimmter Vorhaben im kantonalen Amtsblatt und die Einsprachemöglichkeit bestehender Gewerbebetriebe;