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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Einleitung Anhörung
Nr. Verordnung Anpas- Wichtigste Änderungen Seite SR-Nr. sung
4 Ackerbaubei- Totalre- Festlegung der Kulturen, die einen Beitrag nach Ar-193
tragsverord- vision tikel 54 LwG erhalten, der Beitragshöhe, der Vornung (ABBV) aussetzungen für eine Beitragsgewährung und 910.17 möglicher Sanktionen (abgestimmt auf die DZV);
Neue Bezeich- Die Höhe der Beiträge wird infolge der Stützungsnung: Einzel- erhöhung des Ackerbaus gegenüber dem Grünkulturbei- land, der Wirtschaftlichkeit einzelner Kulturen sowie tragsverord- der geringen Produktion von Körnerleguminosen nung (EKBV) festgelegt.
5 Landwirtschaft- Teilrevi- Anpassung der SAK-Faktoren aufgrund des techni-209
liche Begriffs- sion schen Fortschritts und der gestiegenen Arbeitsproverordnung duktivität;
(LBV)
Mindestgrösse für die formelle Anerkennung eines 910.91
Betriebes wird auf 0,25 SAK festgelegt;
Einführung einer Definition für Leistungen für die landwirtschaftliche Produktion und für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten;
Flächendefinitionen werden überarbeitet:
o Hecken-, Feld- und Ufergehölze werden der Betriebsfläche und nicht mehr der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) zugeordnet;
o Die neue Biodiversitätsförderfläche Uferbereich wird als Element der Betriebsfläche aufgenommen;
o Flächen mit Photovoltaik-Anlagen gelten nicht als LN;
Tiere der Pferdegattung, die als Heimtier bezeichnet sind, gelten nicht als Nutztiere.
6 Strukturverbes- Teilrevi- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch An-223
serungsverord- sion reize zur Kooperation zur Senkung der Produktinung (SVV) onskosten;
913.1
Förderung der strategischen Investitionspolitik durch Nachweis der langfristigen Tragbarkeit und durch eine gesamtbetriebliche Risikobeurteilung der vorgesehenen Investition;
Abfederung der tieferen SAK-Faktoren gemäss LBV und Vereinfachung des Vollzugs durch eine weitgehende Harmonisierung mit der Gewerbegrenze nach Artikel 7 BGBB;
Ersatz des unbestimmten Begriffs „ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich“ durch eine einfach vollziehbare Grenze von 10 km Fahrdistanz;
Aufhebung der Begrenzung des Einkommens und Erhöhung der Vermögensfreigrenze für verheiratete Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen;
Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität durch ein Anhörungsverfahren bei grossen Projekten, die obligatorische Publikation bestimmter Vorhaben im kantonalen Amtsblatt und die Einsprachemöglichkeit bestehender Gewerbebetriebe;