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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Einleitung
Nr. Verordnung Anpas- Wichtigste Änderungen Seite SR-Nr. sung
14 Milchpreisstüt- Teilrevi- Für Milch, die zu Käse mit einem Fettgehalt von305
zungsverord- sion weniger als 150 g/kg Trockenmasse verarbeitet nung (MSV) wird, soll keine Zulage für verkäste Milch und keine 916.350.2 Zulage für Fütterung ohne Silage mehr ausgerich-
tet werden. Ausgenommen davon sind Rohziger als Rohstoff für Kräuterkäse (traditionelles und regionalwirtschaftlich bedeutendes Produkt), Werdenberger und Liechtensteiner Sauerkäse sowie Bloderkäse (eingetragen im Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben);
Neu soll die Zulage für Fütterung ohne Silage auch entrichtet werden, wenn silofreie Schaf- und Ziegenmilch zu extra-hartem, hartem oder halbhartem Käse verarbeitet wird; für silofrei produzierte Milch, die zu Weichkäse mit geschützter Ursprungsbezeichnung verarbeitet wird, soll die Zulage ebenfalls ausgerichtet werden;
Neu werden nur noch für die Ausgangsrohstoffe Vollmilch, Magermilch und standardisierte Milch Zulagen ausbezahlt. Auf eine explizite Erwähnung dieser Rohstoffe gemäss Botschaft AP 14-17 wird verzichtet, da diese durch die Artikel 38 und 39 LwG und den Artikel 1 Absätze 1 und 3 der MSV eindeutig definiert sind. Für Rahm, der zu Mascarpone verarbeitet wird, sollen keine Zulagen mehr ausgerichtet werden.
15 Landwirtschaft- Totalre- Entgegen dem bisherigen, prozessorientierten Auf-311
liche Datenver- vision bau der Verordnung folgt die neue Struktur dem ordnung Gesetzesaufbau;
919.117.71
Der Titel der Verordnung folgt neu dem systemori-Neue Bezeich- entierten Ansatz der Datenschutzgesetzgebung; nung: Verord-
Die Pflichten und Rechte der Datenlieferanten bleinung über In-
ben im Vergleich zu den aktuell gültigen Bestimformationssy-
mungen grösstenteils identisch;
steme im Be-
reich der Neue Regelungen ergeben sich für die Informati-Landwirtschaft onssysteme Acontrol, GIS und MAPIS;
(ISLV)
Einige Bestimmungen sind nicht mehr enthalten, da diese in den Fachverordnungen geregelt sind (z.B. MSV oder Verordnung zur Tierverkehrsdatenbank);
Reduktion der Detailbestimmungen (Anhänge) bezüglich Datennutzung / Datenbezug sowie der detaillierten Anhänge, weil neu eine detaillierte Regelung der Weitergabe der Daten bzw. der Berechtigung, die Daten online abrufbar zu machen bzw. online zu bearbeiten auf Gesetzesstufe besteht;
Die neuen Anhänge beschränken sich auf eine globale Beschreibung der Dateninhalte des jeweiligen Informationssystems.