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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Direktzahlungsverordnung
Kombinationen gewisse Pflanzenschutzmittel frei einsetzbar (Spalte 3), die anderen hingegen nur mit einer Sonderbewilligung nach Ziffer 5.3 (Spalte 4):
Produktkategorie Schaderreger / im ÖLN frei einsetzbare Nur mit Sonderbewilli-
Kultur Produkte gunggemäss Ziff. 6.3 im ÖLN einsetzbar
a. Nematizide keine sämtliche Pflanzenschutz-
mittel
b. Molluskizide Pflanzenschutzmittel auf sämtliche andere bewilligte
der Basis von MetaldehydPflanzenschutzmittel und Eisen-III-Phosphat
c. Insektizide Getreidehähnchen bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche andere bewilligte
Getreide der Basis von Diflubenzu-Pflanzenschutzmittel ron, Teflubenzuron und
Spinosad
Kartoffelkäfer bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche andere bewilligte Kartoffeln der Basis von Teflubenzu-Pflanzenschutzmittel ron, Azadirachtin und
Spinosad oder auf der
Basis von Bacillus thurin-
giensis
Blattläuse bei Speise- Pflanzenschutzmittel auf sämtliche andere bewilligte kartoffeln, Eiweis- der Basis von Pirimicarb, Pflanzenschutzmittel serbsen, Ackerbohnen, Pymetrozin und Floni-
Tabak, Rüben (Futter- camid
und Zuckerrüben) und
Sonnenblumen
Maiszünsler bei Mais Pflanzenschutzmittel auf sämtliche andere bewilligte der Basis von Tricho- Pflanzenschutzmittel gramme spp.
6.3 Sonderbewilligungen
1 Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmassnahmen sind nach den vom BLW genehmigten Weisungen der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste vom xy, zu erteilen. Diese werden schriftlich und zeitlich befristet in Form von Einzelbewilligungen oder in epidemischen Fällen als Bewilligungen für räumlich begrenzte Gebiete erteilt. Sie beinhalten Angaben zur Anlage unbehandelter Kontrollfenster. Einzelbewilligungen sind mit einer Beratung der zuständigen Fachstelle zu verbinden. Die Regelung der Kosten liegt im Kompetenzbereich der Kantone.
2 Die kantonalen Fachstellen für Pflanzenschutz führen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält. Sie stellen die Liste dem BLW jährlich zu.
3 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss die Sonderbewilligung vor der Behandlung eingeholt haben.