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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Direktzahlungsverordnung

Massnahmen Punkte

Winterbegrünung bis 15. Februar des Folgejahres + 1 ** 33% = 2mal in 6 Jahren; 17% = 1mal in 6 Jahren

Bodenbearbeitung / Anbautechnik / Bewirtschaftung

Keine zapfwellenangetriebenen rotierenden Bodenbearbeitungsgeräte + 1

Direktsaat,Streifenfrässaat oder Mulchsaat gemäss Definition Art. 76 DZV + 1 (mind. 1x pro Beurteilungsperiode)

Direktsaat / Streifenfrässaat gemäss Definition Art. 76 DZV (dauerhaft + 3 während der Beurteilungsperiode)

Bewirtschaftung eindeutig quer zum Hang bzw. höhenlinienparallel + 1 Bewirtschaftung eindeutig in Falllinie - 1

Bodenstruktur

pH H2O (gemischte Bodenprobe) > 6.5 + 1 Durchschnittliche organische Düngung von mind. 1 t/a an Trockensubstanz + 1 (Mist, Kompost, Strohdüngung gem. Feldkalender)

Übriges

Kein gleichzeitiger Anbau von Hackfrüchten bzw. erosionsanfälligen Kultu- + 1 ren auf den darüber- oder darunterliegenden Nachbarparzellen

Mind. 3 m breiter Pufferstreifen entlang von Wegen bei offener Ackerfläche + 1

Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Infiltration (z.B. Grubbereinsatz + 1 bis 2 Tage nach Kartoffelernte)

Wenn Mulde in der Parzelle, Massnahmen getroffen wie z.B. Grünstreifen + 1 Erosionsminderung in Fahrgassen + 1 Weitere begründete Massnahmen zur Erosionsverhinderung + 1

6 Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

6.1 Allgemeine Bestimmungen

1 Die für den Pflanzenschutz eingesetzten zapfwellenangetriebenen oder selbstfahrenden Geräte müssen mindestens alle vier Kalenderjahre von einer anerkannten Stelle getestet werden.

2 Für den Pflanzenschutz eingesetzte zapfwellenangetriebene oder selbstfahrende Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Liter Inhalt müssen mit einem Spül-