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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Direktzahlungsverordnung
Versorgungssicherheitsbeiträge
Der heutige RGVE-Beitrag und der Zusatzbeitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen werden in einen einheitlichen Versorgungssicherheits-Basisbeitrag umgelagert. Die Basisstützung für den Ackerbau und die Dauerkulturen wird so auf das Stützungsniveau des Grünlands angehoben. Die erschwerten Produktionsbedingungen im Berg- und Hügelgebiet, die heute für die Tierhaltung mit dem TEP-Beitrag berücksichtigt wurden, werden ab dem nächsten Jahr durch den Produktionserschwernisbeitrag ausgeglichen. Eine Abstufung nach Produktionsintensität erfolgt bei der Dauergrünfläche, wo für Biodiversitätsförderflächen (BFF) der halbe Basisbeitrag ausgerichtet wird. Damit Beiträge auf den Dauergrünflächen bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz auf dem Betrieb erreicht werden.
Biodiversitätsbeiträge
Bisherige Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die biologische Qualität und die Vernetzung werden in die Biodiversitätsbeiträge integriert. Im Rahmen dieser Beiträge werden für drei Stufen Qualitätsbeiträge ausgerichtet, die vollständig durch den Bund finanziert werden. Die Stufe I entspricht dem heutigen DZV-Niveau, die Stufe II dem heutigen ÖQV-Niveau, in der Stufe III können Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung ab 2016 gefördert werden. Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen werden die Elemente Uferbereich entlang von Fliessgewässern und artenreiche Grün- und Streuefläche im Sömmerungsgebiet eingeführt. Für die Vernetzung wird der Bund neu 90 % der Beiträge übernehmen. Zur Vereinfachung des Vollzugs werden den Kantonen bei der Vernetzung Standardmassnahmen zur Verfügung gestellt. Synergien zu Landschaftsqualitätsprojekten sollen insbesondere beim Verfahren genutzt werden, um so den administrativen Aufwand bei den Landwirten und den Vollzugsstellen zu senken.
Landschaftsqualitätsbeitrag
Mit den neuen Landschaftsqualitätsbeiträgen können Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt und der Qualität der Kulturlandschaft gefördert werden. Die Massnahmen werden in Projekten auf Basis regionaler Ziele entwickelt. Die Beiträge werden anhand eines projektspezifischen Beitragsschlüssels und auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ausgerichtet. In einer ersten Phase werden die Mittel des Bundes für Landschaftsqualitätsbeiträge plafoniert und entsprechend der LN und den NST auf die Kantone aufgeteilt.
Produktionssystembeiträge
Der bisherige Bio- und Extensobeitrag sowie der heutige BTS- und RAUS-Beitrag werden im Rahmen der Produktionssystembeiträge weitergeführt. Der Extensobeitrag soll auch für Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Sonnenblumen ausgerichtet werden. Eingeführt wird ausserdem ein Beitrag für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion.
Ressourceneffizienzbeiträge
Zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln werden neu auf nationaler Ebene Massnahmen zeitlich befristet gefördert (bis 2019). Eine ausgewiesene Wirkung haben emissionsmindernde Ausbringverfahren, schonende Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von präziser Ausbringtechnik im Bereich Pflanzenschutzmittel. Sofern ein Kanton in einem Projekt für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (Artikel 77a und 77b LwG) bereits ein emissionsminderndes Ausbringverfahren fördert, wird der Bund erst nach Ablauf des Projekts Ressourceneffizienzbeiträge in diesem Kanton für diese Verfahren ausrichten.
Wenn neue am Markt angebotene Geräte die Anforderungen erfüllen, können diese jeweils im Rahmen einer Revision in die DZV aufgenommen und ebenfalls mit Beiträgen gefördert werden.
Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag soll eine sozialverträgliche Entwicklung beim Übergang vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sicherstellen. Er federt die finanzielle Differenz zwischen den heutigen allgemeinen Direktzahlungen und den leistungsbezogenen Direktzahlungen eines Betriebs ab. Der Übergangsbeitrag wird bei einer Schweiz weit zunehmenden Beteiligung an den freiwilligen Programmen bis 2017 sinken.